ALLRIS - Auszug

13.01.2014 - 3 Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehö...

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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet das nicht der Bürgerschaft angehörende Ausschussmitglied  Ellen Ehrich mit den Worten: „Ich verpflichte Sie gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein“.

 

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