Der Vorsitzende teilt mit, dass es zu Niederschrift Nr. 3 des Jugendhilfeausschusses am 07.11.2013 weder mündliche noch schriftliche Einwendungen eingegangen sind.
Auf eine Nachfrage von Frau Mentz verweist Frau Kramm auf den TOP 4.8, in der die Frage beantwortet wird.