ALLRIS - Auszug

24.06.2014 - 5.21 Bebauungsplan 07.43.00 - Heiweg/ Heidenkoppel -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.6.2014 folgende Ergänzung empfohlen:

 

„…mit der Maßgabe, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Ausgestaltung und Herrichtung von Spielwiese und Rodelberg rechtzeitig zu beteiligen sind.“

 

Herr Lötsch beantragt, in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses zu entscheiden.

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Beschlussvorschlag:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht dargelegten Ergebnissen geprüft.

              Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – in der als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

3.              Die Begründung zum Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – wird in der als Anlage 5 beigefügten Fassung gebilligt.

4.              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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              Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
in der Fassung der Empfehlung des
Bauausschusses zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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