ALLRIS - Auszug

15.08.2013 - 1.3 Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglie...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten, bürgerlichen Werkausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören: Frau Dr. Blunk, Herrn Büttner, Herrn Rohlf, Herrn Martens, Herrn Horstmann, Herrn Dr. Koß, Herrn Burmester und Herrn Kröger sowie die Ausschussmitglieder, die als Gäste an der heutigen Sitzung teilnehmen: Frau Bussat, Frau Ziebell und die Herren Kucharzik und Berrakkarasu, nach § 46 Abs. 6 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass stellvertretende Ausschussmitglieder am nichtöffentlichen Teil einer Sitzung nur dann teilnehmen dürfen, wenn der Vertretene nicht anwesend ist.

 

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