17.12.2013 - 4.4.3 interfraktioneller Antrag der Fraktion Bündnis ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.3
- Datum:
- Di., 17.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 3.031 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Sitzung der Bürgerschaft am 28. November 2013
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.18 mit VO Nr. 10794 den nachstehend aufgeführten
interfraktionellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm
einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:
Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Kooperation mit zuständigen übergeordneten Behörden den Stand der Genehmigungen (einschließlich ihrer
Geltungsdauer) für Umschlag, Lagerung, Zwischenlagerung und Bereitstellung
gefährlicher Güter und Stoffe auf öffentlichen und privaten Hafen- und
Kaianlagen sowie Lagerplätzen- und Hallen in Lübeck aufzulisten und der
Bürgerschaft vorzulegen.
2. Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, in einem zweiten Schritt diese
Genehmigungen mit dem Ziel zu überprüfen, mögliche Konfliktsituationen mit
Wohnbereichen und Gewerbebetrieben erkennbar zu machen und gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern.
3. Bei der Überprüfung soll das Augenmerk darauf gerichtet sein,
a inwiefern Genehmigungen aus der Vergangenheit aufgrund seither
eingetretener Stadtentwicklungen ggfls. obsolet geworden sind und bei
Auslaufen ihrer Geltung modifiziert werden sollten;
b) den Umgang mit gefährlichen Gütern und Stoffen mit neuen, in Arbeit
befindlichen Planwerken für Wohnen, Gewerbe und Landschaft in
Übereinstimmung zu bringen, um Konflikte vor allem innerhalb des dichter
besiedelten Stadtgebietes zu vermeiden und gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse zu sichern.
Herr Schubert merkt an, dass zur Ziffer 1 schon ein Bericht aus dem Jahre 2012 vorliege und man zu den Ziffern 2 und 3 Sachverständige des FB 5 zu einer der nächsten Sitzungen einladen könne, die dazu mündl. berichten.
Laut Herrn Wosnitza könnte die Ziffer 2 noch um die Punkte Katastrophenschutz und Rettungswesen ergänzt werden. Herr Möller entgegnet, dass bei der Feuerwehr grundsätzlich Lagepläne bei Gefahrenbetrieben hinterlegt seien und man beim Aufbau neuer Betriebe die Feuerwehr einbeziehe.
Herr Zahn plädiert für den Verfahrensvorschlag von Herrn Schubert.
Herr Schubert stellt zur Überweisung den folgenden Antrag und lässt darüber abstimmen:
„1. Der Bericht wird den Ausschussmitgliedern als Information zur Ziffer 1 der Überweisung
zur Verfügung gestellt.
2. Zu den Ziffern 2 und 3 trägt eine sachkundige Person des FB 5 im Ausschuss vor.“
