ALLRIS - Auszug

19.11.2013 - 4.3.2 Taxenordnung / Taxenkonzessionen

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Wortprotokoll

Herr Möller schlägt vor, die Antwort der Niederschrift als Anlage beizufügen.[1] 

 

Laut Herrn Zahn beruhe seine Anfrage aus der letzten Sitzung darauf, dass sich über mangelnde Ortskenntnis der Taxifahrer beschwert worden sei. Ein weiterer Punkt sei das Einhalten der gängigen Vorschriften (u.a. Arbeitszeiten, techn. Zustand der Fahrzeuge). Sollte das in der Antwort enthalten sein, so sei das in Ordnung. Herr Jelen führt aus, dass die HL eine der besten Ortskenntnisprüfungen durchführe. Es könne sich bei mangelnder Ortskenntnis nur um Ausnahmesituationen handeln. Kontrollen oblägen dem Zoll, die HL selber sei die Genehmigungsbehörde. Bei Plausibilitätsüberprüfungen würden Kilometerleistung und Stundenanzahl überprüft. Werde dabei etwas festgestellt, so werde der Vorgang an die Steuerfahndung abgegeben.

 

Herr Möller ergänzt, dass vor kurzem eine Runde mit dem Taxigewerbe stattgefunden habe. Wenn Fahrer, Fahrzeug und Uhrzeit bekannt seien, so könnten die Betreiber direkt eingreifen. Allgemeinen Hinweisen könne nur schwer nachgegangen werden.

 

Herr Zahn möchte zu einer der nächsten Sitzungen ein paar Informationen zu dieser Runde erhalten.

 


[1] Anlage 6

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

 

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