ALLRIS - Auszug

20.08.2013 - 4.3.1 Planungsrechtliche Ausschreibung von Kleingärte...

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Wortprotokoll

Herr Möller merkt an, dass die Antwort eigentlich schon unter dem vorgezogenen TOP 7.2 gegeben worden sei und zitiert die Antwort vom Bereich Stadtplanung:

 

„Voraussetzung für die Umwandlung von Kleingartenflächen und sonstigen Grünflächen für die Entwicklung zu Bauland sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Beide Verfahren sind mit der Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange verbunden. Über die in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie über die Änderung des FNP / die Satzung des Bebauungsplans entscheidet abschließend die Bürgerschaft der HL.“

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

             

 

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