ALLRIS - Auszug

20.08.2013 - 1.3 Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglie...

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Wortprotokoll

Herr Schubert verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung (GO) per Handschlag die bürgerlichen Ausschussmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

Verpflichtet werden:
 

Herr Paul Kaitschick, Herr Paul-Gerhard Röttger, Herr Christoph Otte, Herr Martens, Herr Böhlke sowie Frau Bussat.


 


Des Weiteren nimmt er die Verpflichtungen der als „Öffentlichkeit“ anwesenden stellvertretenden bürgerlichen Ausschussmitglieder gem. § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung (GO) per Handschlag vor.

 

Verpflichtet werden:
 

Herr Enrico Kreft, Herr Paul Friedrichsen, Herr Dr. Rolf Tetzlaff-Gahrmann, Herr Rolf Müller, Herr Thore Rocksien und Herr Tadeusz Nikitin.

 

Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

 

 

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