ALLRIS - Auszug

20.08.2013 - 1.2 Verpflichtung des bürgerlichen Ausschussvorsitz...

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Wortprotokoll

Herr Böhlke verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung (GO) per Handschlag den bür-gerlichen Ausschussvorsitzenden, Herrn Hans-Jürgen Schubert, auf die gewissenhafte Erfül-lung seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.

 

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