ALLRIS - Auszug

08.08.2013 - 4.1.5 Änderung der Entgeltordnung der städt. Kitas (W...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Oldenburg berichtet, dass seit dem 01.08.2013 das KitaG geändert wurde. ALG II- sowie Sozialgeld-BezieherInnen werden vom Mindestbeitrag entlastet.

Eltern werden rückwirkend zum 01.08.2013 der Mindestbeitrag, sofern es nicht berücksichtigt wurde, erstattet.

Somit müssen die Eltern künftig nur noch das reduzierte Essensgeld tragen.

Die Entgeltordnung wird derzeit überarbeitet und zur nächsten Sitzung vorgelegt.

 

Auf Nachfrage von Frau Mentz erklären Frau Borns und Frau Oldenburg, dass das Land

den Wegfall der Mittel nicht übernimmt und dass über die finanziellen Auswirkungen in der nächsten Ausschusssitzung detaillierter berichtet wird.

 

Reduzieren

                                          Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.             

 

Das könnte Sie auch interessieren