ALLRIS - Auszug

19.09.2013 - 2 Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehö...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die anwesenden nicht der Bürgerschaft angehörenden Mitglieder des Schul- und Sportausschusses Herrn Kolterjahn, Herrn Luetkens, Herrn Nikitin, Herrn Prieur, Frau Rhenius und Herrn Schopenhauer sowie die anwesenden bürgerlichen stellvertretenden Ausschussmitglieder Frau Friedrichsen und Herrn Haltermann per Handschlag mit den Worten: “Ich verpflichte Sie gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein.“

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