14.11.2013 - 9 Neue Anfragen und Verschiedenes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Werkausschusses EBL
- Gremium:
- Werkausschuss EBL
- Datum:
- Do., 14.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Verwey informiert, dass die EBL für den Dezemberwerkausschuss zur Sitzung auf dem ZKW (Warthestraße) zum gewohnten Termin um 16.30 Uhr einladen werden.
Bei entsprechenden Wetterverhältnissen würde vorab noch eine Führung (15.30 Uhr) angeboten werden.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden bzgl. Interesse des Werkausschusses gibt es 5 Meldungen.
Herr Ulrich informiert, dass ihm die Meldung einer Bürgerin vorliegt, die kürzlich mit einem Anhänger diverse Sachen zum Recyclinghof Niemark gefahren hat. Zur Kostenfrage habe sie die Auskunft erhalten, dass bei Verteilung auf die Container ca. 100,00 EUR Kosten anfallen würden; bei Anhängerwiegung (u. Verpressung) fielen nur 30,00 EUR an? Herr Ulrich fragt nach dem Sinn/der Richtigkeit dieser Aussage.
Herr Dr. Verwey stellt klar, dass die Aussage in dieser Form nicht richtig sein könne und bittet, dass diese Bürgerin direkten Kontakt mit dem Kundenservice (Frau Tews) aufnimmt, um die Angelegenheit zu prüfen und richtigzustellen.
Frau Mählenhoff fragt nach, wann letztendlich einmal mit dem Bescheid zur Abwasserbehandlungsanlage zu rechnen sei (warum erstellt die Landesregierung den Bescheid nicht?).
Herr Dr. Verwey rekapituliert, dass für den Nachweis der Mittel eine aufwendige Prüfung stattfinden musste (diese ist mittlerweile bestanden). Im zweiten Zuge muss jedoch das Finanzministerium prüfen, ob die Zahlungsströme richtig gelaufen seien. Hier hat sich ein Problem bzgl. eines evtl. Zinsvorteils für die EBL aufgetan; daran arbeitet das Finanzministerium mittlerweile zwei Jahre. Die Wirtschaftsprüfer haken jedes Jahr nach – allein es fehlt eine Entscheidung des Ministeriums.
Nach Prüfung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils stellt der Vorsitzende fest, dass nach seiner Ansicht in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil seniorenrelevante Angelegenheiten vorlägen. Der Ausschuss ist mit der Teilnahme des Seniorenbeirates einverstanden.
Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her.
