ALLRIS - Auszug

16.04.2013 - 4.3.1 Anfrage Herr Müller - Online-Arten-Erfassung - ...

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Wortprotokoll

Siehe Niederschrift Nr. 37 TOP 4.3.2 über die Sitzung des Ausschusses vom 19.03.2013. 

 

Frau Hartmann teilt mit, dass gem. § 49 Landesnaturschutzgesetz Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Vermessungen, Bestandserhebungen, Bodenuntersuchungen und ähnliche Arbeiten vornehmen dürften. Die Ankündigung könne durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Dies sei im vorliegenden Fall mit Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 29.01.2013 erfolgt. Von den Kartierungsarbeiten seien überwiegend unbebaute Grundstücke betroffen, aber auch bebaute Grundstücke sofern vom Kartierungsgebiet umfasst, dürften demnach zur Bestandserhebung betreten werden.

 

In welchem Zeitraum die Artenerfassung durchgeführt werde, fragt Herr Müller nach. Eine Artenerfassung werde ca. alle 5 Jahre durchgeführt, antwortet Frau Hartmann.

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

 

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