ALLRIS - Auszug

19.02.2013 - 8.1.3 Badestelle Kleiner See in Eichholz

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Müller fragt nach, ob es Informationen zur Badestelle „Kleiner See“ in Eichholz gebe.

 

Grundsätzlich sei dieser Raum Naturschutzgebiet und unterliege der Wakenitzverordnung, berichtet Herr Möller. Nach dieser Verordnung seien bauliche Maßnahmen, mit Ausnahme des Betriebes der Badestelle in ihrer bisherigen Form, nicht zulässig. Die jetzige Variante aus schwimmenden Pontons sei marode und müsse ersetzt werden. Seitens des Vereins Naturbäder Lübeck sei ein Pfahlbau günstiger als eine Erneuerung der Pontons und würde favorisiert. Laut der Verordnung wäre der Pfahlbau aber eine bauliche Anlage und nicht zulässig. Man habe vom Verein ein Gutachten über eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung durch die Erneuerung der Pontons angefordert, dies sei noch nicht vorgelegt worden. An diesem Punkt herrsche zurzeit Stillstand und man komme nicht weiter.  Aufgrund des sozialen Zwecks solle die Badestelle erhalten beleiben und man sei zu Gesprächen sowie Lösungen bereit.

 

Sei der Badebetrieb 2013 möglich, fragt Herr Müller nach. Das hinge vom Zustand der vorhandenen Anlage ab und müsse vor Ort geprüft werden, antwortet Herr Möller.

 

Herr Wegner möchte wissen, welche Variante besser geeignet sei. Eine feste bauliche Anlage sei nach der Verordnung verboten, wiederholt Herr Möller. So werde unter anderem das Landschaftsbild beeinträchtigt. In der jetzigen Form würden die Pontons nach der Saison entfernt und das Landschaftsbild nicht weiter beeinträchtigt. Was die geeignete Variante sei, werde vor Ort und im gemeinsamen Gespräch mit dem Verein geklärt. 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

             

 

Das könnte Sie auch interessieren