ALLRIS - Auszug

11.11.2013 - 9 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Herr Stabe stellt die Frage nach dem Stiftungszweck.

Herr Prof. Dr. Gläser antwortet, dass der Zweck der Stiftung die Förderung der Denkmal-pflege in der Hansestadt Lübeck ist. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Instandhaltung und Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie die Innenausstattung denkmalgeschützter Gebäude.

 

Eine weitere Frage von AM Herr Sellerbeck nach dem Stiftungsvermögen beantwortet ebenfalls Herr Prof. Dr. Gläser und teilt mit, dass das Stiftungsvermögen aus einem Barvermögen in Höhe von 110.000,-- DM besteht. Darin enthalten sind ein Ausstattungsbetrag des Stifters von DM 10.000  sowie eine Zuwendung durch Dritte in

Höhe von DM 100.000.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           8.100,-- Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             8.100,-- Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                0,-- Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,-- Euro

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           3.600,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           8.100,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren