ALLRIS - Auszug

16.09.2013 - 3.1 Übertragung der Erschließung des Bebauungsplang...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Howe verweist auf die vorliegenden Einwände gegen den laufenden B-Plan (ggf. Neuplanung nötig) und fragt dahingehend nach, warum eine Übertragung der Erschließung für ein Gebiet erfolgt, welches noch nicht abschließend überplant wurde.

Frau Dowidat wird ein Rederecht vom Bauausschuss eingeräumt. Sie informiert über die Verschickung falscher Unterlagen durch das Planungsamt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum B-Plan seien jedoch schon auf Grundlage dieser falschen Unterlagen erfolgt.

Herr Lötsch weist darauf hin, dass hier und heute die Übertragung eine Erschließung und nicht das entsprechende B-Plan-Verfahren behandelt werde.

Herr Burmester berichtet, dass der heutige Beschluss nichts mit den Planungsinhalten zu tun habe. Es gehe hier um einen Grundsatzbeschluss, der erst mit dem Satzungsbeschluss zum entsprechenden B-Plan vollzogen werde.

Nach diversen Nachfragen fasst Herr Lötsch zusammen:

Sobald der B-Plan beschlossen wurde, tritt der Vertrag zur Übertragung der Erschließung in Kraft und kann dann umgehend vollzogen werden.

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Beschlussvorschlag:

Die Erschließung des Bebauungsplangebiets 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen - Teilbereich I  wird durch Vertrag auf die 3 Y Logistic und Projektbetreuung GmbH übertragen.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung gem. Beschlussvorschlag.             

 

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