ALLRIS - Auszug

29.04.2013 - 2.1 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Gel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

Für die beantragte Nutzungsänderung auf dem Grundstück Einsiedelstraße 6, Halle 48 sowie auf der südlich angrenzende Freifläche (Bauantrag Reg.-Nr.: 2462/2013, eingegangen am 05.02.2013) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 – Katharinenstraße/Roddenkoppel   beschlossen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gem. Beschlussvorschlag.

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Anlagen zur Vorlage

 

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