ALLRIS - Auszug

15.04.2013 - 5.3.5 Werbekonzept für den öffentlichen Straßenraum; ...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Frau Geweke erläutert eingangs den Antragshintergrund.

Herr Johannsen teilt mit, dass dies bereits geregelt sei. In Los 4 sei bereits ein Vertrag geschlossen worden, welcher auch den Antragsinhalt beinhaltet.

Herr Freitag und Herr Lötsch bitten weiterhin um eine kurze schriftliche Zusammenfassung darüber, welche Möglichkeiten zu welchen Konditionen vorliegen.

Herr Senator Boden sagt zu eine entsprechende Ausarbeitung in den Bauausschuss zu geben und stellt noch einmal klar, dass die Wall AG nicht ohne Beauftragung seitens der HL tätig werde.

 

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Antrag:

Die Anlage 2 wird wie folgt ergänzt:


(a) abgelehnt

a. Der Auftrag für die Entfernung so genannter Wildwerbung im öffentlichen Raum wird an eine Firma als Verwaltungshelferin vergeben, die nicht zugleich als Werbeunternehmen im öffentlichen Raum > privatwirtschaftliches Eigeninteresse verfolgt.

 

(b) In die Liste der Ausnahmen (Sonderregelungen) wird als weiterer Punkt aufgenommen:

 

4. Nicht-kommerzielle kleine Kulturveranstalter, ehrenamtlich organisierte Gruppen (z.B. lokale Vereine, Bürgerinitiativen), die nach allgemeiner Erfahrung nicht zu marktüblichen Konditionen werben können, erhalten auf bestimmten festzulegenden Flächen die Möglichkeit für unentgeltliche Bekanntmachungen bis zu dem
Format A 1.

 

 

 

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Herr Howe zieht den Antrag zurück.

 

 

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