ALLRIS - Auszug

04.03.2013 - 2.4 Bebauungsplan 03.02.00 - Fackenburger Allee / S...

Beschluss:
vertagt
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Beschluss:

 

1.      Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

3.      Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ge­ändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt die Vertagung um eine Sitzung (s. TOP 1.2).             

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Anlagen zur Vorlage

 

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