ALLRIS - Auszug

05.11.2013 - 7.2 Über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemeinsame Beratung mit TOP 6.1, 7.1 und 7.3

 

Auf die Ausführungen zu TOP 6.1 wird verwiesen.

 

 

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Beschluss:

  1. Im Haushaltsjahr 2010 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInneneinrichtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ver­bundener Unternehmen zur Bildung bilanzieller Verbindlichkeiten außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 1.088.662,00 € gemäß § 95 d GO bewilligt .

    Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2010 beim Produkt­sachkonto 312101 5461100  SGB II / Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unter­kunft/Heizung in Höhe von 1.088.662,00 €.
     
  2. Im Haushaltsjahr 2011 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInneneinrichtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ver­bundener Unternehmen zur Bildung bilanzieller Verbindlichkeiten überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 663.130,33 € gemäß § 95 d GO bewilligt.

    Die Deckung erfolgt aus höheren Erträgen im Haushaltsjahr 2011 beim Produktsach­konto 312901 4480000 Verwaltung SGB II / Erträge aus Kostenerstattung Bund in Höhe von 663.130,33 €.
     
  3.         Im Haushaltsjahr 2012 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInnenein­richtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ver­bundener Unternehmen zur Bildung bilanzieller Verbindlichkeiten überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 474.137,42 € gemäß § 95 d GO bewilligt.

    Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2012 beim Produkt­sachkonto 312101 5461100 SGB II / Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft/Heizung in Höhe von 474.137,42 €.
     

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:     14             

Nein-Stimmen:    1             

             

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

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Anlagen zur Vorlage

 

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