ALLRIS - Auszug

28.11.2013 - 10.11 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Dieser Punkt wurde nach der Beratungder Haushaltssatzung TOP 10.14 gemeinsam beraten.

 

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           8.100,-- Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             8.100,-- Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                0,-- Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,-- Euro

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           3.600,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           8.100,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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