ALLRIS - Auszug

28.11.2013 - 10.19 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen im nördlichen Abschnitt des Hochschulstadtteils gemäß Anlagen 1.1/1.2 wird beschlossen:

Gemarkung St. Jürgen, Flur 12, Flurstück 195 tlw.:

  •             Teilfläche Carl-Gauß-Straße

Gemarkung Strecknitz, Flur 2, Flurstücke 830 tlw., 554 tlw., 569/4 tlw.

Newton-Straße, Andre-Ampere-Straße, Teilfläche der Carl-Gauß-Straße, Grace-Hopper-Straße, Maria-Agnesi-Straße, Emmy-Noether-Straße, Karoline-Herschel-Straße, Sophie-Germain-Straße

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

  •             Melli-Beese-Weg: Flurstück 541
  •             Maria-Sibylla-Merian-Weg: Flurstück 543
  •             Johannes-Baltzer-Straße: Flurstück 531
  •             Johann-Soherr-Straße: Flurstück 524
  •             Joachim-Jungius-Straße: Flurstück 517
  •             Hans-Blumenberg-Weg: Flurstück 474
  •             Hannah-Arendt-Weg: Flurstück 469

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Verkehrsberuhigter Bereich.


  •             Geh- und Radweg in Verlängerung der Grace-Hopper-Straße in Richtung Grünanlage:

Flurstück 830 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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