ALLRIS - Auszug

20.06.2013 - 9.12.1 Wahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
  2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5a) – c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
  3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5d) werden zur Kenntnis genommen.
  4. Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              48

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

Folgende ordentliche Mitglieder wurden in den Jugendhilfeausschuss gewählt:

 

 

Anlage 1 zu VO/2013/00604 (TOP 9.12.1)

 

Wahl der ordentlichen Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss 

 

 

 

SPD

*

Mitglieder

 

1

Aydin Candan

 

1

Tim Klüssendorf

 

1

Jörn Puhle

 

2

Nicole Vollert

 

 

CDU

*

Mitglieder

 

1

Felix Untermann

 

2

Dagmar Hildebrand

 

2

Hannelore Fahl

 

 

BÜ 90

*

Mitglieder

 

2

Maria Köhler-Kleyer

 

1

Katja Mentz

 

 

Anlage 2 zu VO/2013/00604 (TOP 9.12.1)

 

Aufgrund der Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände werden folgende stimmberechtigte Mitglieder gewählt:

 

Stimmberechtigte Mitglieder

Kai Gusek

Eveline Kuring-Arent

Vera-Simone Lucia Sethrida  Greßing

 

 

Aufgrund der Vorschläge des Lübecker Jugendringes e. V. werden folgende stimmberechtigte Mitglieder gewählt:

 

Stimmberechtigte Mitglieder

Joachim Giesenberg

Kathrin Ziese

Sandra Pereira da Silva David

 

 

2.3 Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der Satzung für das Jugendamt als ausländische Einwohnerin bzw. ausländischen Einwohner als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

 

Beratendes Mitglied

Joseph Romeo Temole Kemayou

 

 

Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der Satzung für das Jugendamt auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss:

 

Beratendes Mitglied

Jan Rautenberg-Schulz

 

 

Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss

 

Beratende Mitglieder

Dirk Otten

Jan Karnatz

Lutz Regenberg

 

 

3. Folgende Personen sind gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe d) kraft Amtes beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss:

 

Renate Junghans

Karl-Heinz Georg

Klaus-Peter Jürgensen

Katrin Soomann

 

 

* 1) Bürgerschaftsmitglieder

* 2) zur Bürgerschaft wählbare Bürgerinnen und Bürger

 

 

 

(Die Anlagen wurden an die Bürgerschaftsmitglieder umverteilt und liegen dem Original der Niederschrift an.)

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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