ALLRIS - Auszug

20.06.2013 - 7 Verpflichtung der übrigen Bürgerschaftsmitglieder

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass Sie gemäß § 33 Abs. 5 GO Schleswig-Holstein die Aufgabe hat, die übrigen Bürgerschaftsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten hat und in ihre Tätigkeit einzuführen.

 

Die Vorsitzende bittet alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden sich zu erheben.

Die Vorsitzende spricht die Worte“ Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied“.

 

Frau Aewerdieck-Zorom ruft jedes Bürgerschaftsmitglied einzeln auf, welches  von der Vorsitzenden per Handschlag und mit den Worten: „Ich verpflichte Sie“, verpflichtet wird.

 

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