ALLRIS - Auszug

21.03.2013 - 5.24 CDU - Bewegliche Ferientage in Lübeck

Beschluss:
vertagt
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Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten, die Umsetzung des § 2 Abs. 1 der Lan­desverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zu prüfen. Die beweglichen Ferientage werden für alle städtischen Schulen in Lübeck einheitlich in Absprache mit den Schulen für das jeweilige Schuljahr festgelegt.

 

 

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Dieser TO-Punkt konnte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr beraten werden.

 

 

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