28.02.2013 - 5.13.1 Interfraktionell Bü90/DIEGRÜNEN und DIE LINKE -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 28.02.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Resolution
Die Lübecker Bürgerschaft bittet die Schleswig-Holsteinische Landesregierung, sich dafür einzusetzen,
dass die Krankenkassen wieder die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel übernehmen müssen.
Solange die Krankenkassen die Aufwendungen für Familienplanungen nicht übernehmen, müssen die alten Regelungen der „Hilfe zur Familienplanung“ nach §§ 37 a und b des alten BSHG im der Arbeitslosen- und in der Sozialhilfe wieder aufgenommen werden.
Die Lübecker Bürgerschaft bittet die Bundesregierung, die Bundestagsfraktionen, die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und die Lübecker Bundestagsabgeordnete sich für eine entsprechende Änderung des SGB II und des SGB XII einzusetzen, um auch Empfängerinnen und Empfängern dieser Sozialleistungen zu ermöglichen, die Größe ihrer Familien selbst bestimmen zu können.
Die Lübecker Bürgerschaft bittet, die Schleswig-Holsteinischen Landtagsfraktionen und die Lübecker Landtagsabgeordneten, sich bei der Landesregierung für die Einrichtung eines Familienplanungsfonds für Schleswig-Holsteinische Einwohnerinnen und Einwohner mit geringen Einkommen (Hartz IV-, Sozialhilfe-, Wohngeld-, BAFöG- und BAB-LeistungsempfängerInnen) einzusetzen. Aus diesem Fonds sollen Kosten für Familienplanung erstattet werden, die von sozialen Sicherungssystemen nicht übernommen werden.
