ALLRIS - Auszug

31.01.2013 - 10.2 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen südöstlich der Straße Drögeneck gemäß anl. Plan wird beschlossen:

              Gemarkung Groß Steinrade, Flur 0

* Ludwig-Suhl-Ring Flurstücke 854, 870, 875, 888

              * Margaretha-Jenisch-Ring Furstücke 1003, 1001, 1010, 985, 963, 943, 972

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

* Geh- und Radweg vom Ludwig-Suhl-Ring zum Margaretha-Jenisch-Ring Flurstücke 889, 915, 936

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              55

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

 

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