Veröffentlicht am 19.12.2025

Geänderte Parkregelung im Rabenhorst

Im Kurvenbereich und Wendehammer gilt absolutes Halteverbot

Verkehrsschild Halteverbot

Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden wurde die Parksituation in der Straße Rabenhorst überprüft und neu bewertet. Dabei wurde festgestellt, dass eine Anpassung der Parkregelung erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Der Kurvenbereich ist für die Fahrzeugführenden in Richtung Roeckstraße schwer einzusehen. Um dieses Problem zu lösen, darf in diesem Bereich nun nicht mehr auf der Fahrbahn gehalten werden. Das Verkehrszeichen 283 „absolutes Haltverbot“ verbietet das Halten auf der Fahrbahn.

Im Bereich des Wendehammers ist es in den vergangenen Jahren regelmäßig zu Unfällen gekommen. Die Fahrzeuge, die wenden wollten, sind mit den parkenden Fahrzeugen zusammengestoßen. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird in diesem Bereich ebenfalls ein Parkverbot mittels Verkehrszeichen 283 „absolutes Haltverbot“ ausgesprochen.

Ausführliche Infos zum Thema Parken sind online abrufbar unter www.luebeck.de/parkregeln

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die verkehrlichen Änderungen informiert.

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