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Interessensbekundungsverfahren zur Initiierung, Begleitung und Durchführung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Hansestadt Lübeck

Interessensbekundungsverfahren zur Initiierung, Begleitung und Durchführung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Hansestadt Lübeck

1. Rechtsgrundlagen der Förderung
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 8, 11 und 74 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO SH) sowie den geltenden kommunalen Fördergrundsätzen der Hansestadt Lübeck, zuletzt veröffentlicht am 01. August 2025.
Ziel der Förderung ist es, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Angelegenheiten gemäß § 8 SGB VIII und § 47f GO SH in geeigneter Weise sicherzustellen und zu stärken. Die Auswahl eines Trägers der freien Jugendhilfe zur Initiierung, Begleitung und Durchführung eines Kinder- und Jugendbeirates erfolgt gemäß § 74 SGB VIII im Rahmen einer Zuwendung.

2. Gegenstand der Förderung
In der Hansestadt Lübeck soll auf Beschluss der Bürgerschaft ein Kinder- und Jugendbeirat initiiert, fachlich, pädagogisch begleitet und organisatorisch dauerhaft verankert werden.
Gesucht wird ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, der die erforderlichen Schritte zur Einrichtung, Organisation und Durchführung des Beirates verantwortet. Dies beinhaltet die Entwicklung einer „Kampagne“ zur Gewinnung von Kandidierenden, Mobilisierung junger Menschen zur Wahl, Akquise von Unterstützenden, Vorüberlegungen zur Einbindung der gewählten jungen Menschen in die Erstellung einer Geschäftsordnung und die Abläufe zur Einbindung des Jugendbeirates in Entscheidungsprozesse, den Aufbau und die Begleitung einer tragfähigen, kommunalen Beteiligungsstruktur für den Kinder- und Jugendbeirat. 

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
Konzeptentwicklung und strukturelle Grundlagen

  • die Entwicklung und Umsetzung eines fachlich fundierten Beteiligungskonzeptes,
  • die Weiterentwicklung der bereits vorliegenden Entwürfe (Eckpunktepapier, Geschäftsordnung), die im Rahmen der Förderung fortgeschrieben und fachlich konkretisiert werden,
  • den Aufbau von Verfahren und Abläufen, die eine nachhaltige Verankerung des Kinder- und Jugendbeirates in der Stadtgesellschaft fördern,
  • die Weiterentwicklung, fachliche Überprüfung und Evaluation der Strukturen und Verfahren des Kinder- und Jugendbeirates mit dem Ziel einer langfristigen Verstetigung und qualitativen Weiterentwicklung dieses Gremiums in Lübeck

Vorbereitung und Durchführung der Kinder- und Jugendwahl sowie Öffentlichkeitsarbeit 

  • die Entwicklung einer jugendgerechten, barrierearmen und breit aufgestellten Öffentlichkeitsarbeit, die vielfältige Gruppen junger Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen anspricht und in ihren Lebenswelten erreicht, 
  • die Ansprache und Gewinnung junger Menschen zur Kandidatur und Wahlteilnahme , 
  • die Planung, Organisation und Durchführung der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates einschließlich Aufbau und fachlicher Begleitung eines Teams von Wahlhelfer:innen (in enger Abstimmung mit der Hansestadt Lübeck), 
  • die Sicherstellung, dass sich auch junge Menschen mit bislang wenig politischer Erfahrung willkommen und vertreten fühlen, einschließlich gezielter Begleitung zur Förderung ihrer aktiven Mitwirkung und langfristigen Bindung, die Organisation und Begleitung der Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates 

Pädagogische Begleitung und Qualifizierung 

  • die Sicherstellung einer kontinuierlichen pädagogischen Begleitung und Unterstützung der Beiratsmitglieder,
  • die Einführung der Kinder und Jugendlichen in kommunalpolitische Strukturen und Entscheidungsprozesse, 
  • die Vermittlung von Methoden, mit denen die Interessen junger Menschen wirksam vertreten werden können,
  • die Moderation und Organisation der Beiratsarbeit in enger Zusammenarbeit mit der innerhalb der Stadtverwaltung angesiedelten Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendbeirates, sowie der Fachstelle für Beteiligung der Hansestadt Lübeck

Kooperation, Vernetzung und Evaluation 

  • der Aufbau und die Pflege eines tragfähigen Netzwerks mit Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbänden, Vereinen, Initiativen, Schulen sowie relevanten Akteur:innen aus Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft und weiteren Schlüsselpersonen, 
  • die Vernetzung und Kooperation des Kinder- und Jugendbeirates zwischen Stadt, Beirat und zivilgesellschaftlichen Partner:innen und weiteren Beiräten langfristig begleiten und unterstützen 
  • die Vernetzung auf Landesebene mit weiteren Kinder- und Jugendbeiräten sowie mit der Landesfachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung Schleswig-Holstein,
  • die Dokumentation, Evaluation und Ergebnisaufbereitung zur Sicherung der Qualität und Nachhaltigkeit des Beteiligungsprozesses

Zielperspektive

Im Rahmen der Förderung sollen alle notwendigen Grundlagen für die Durchführung der Wahl und die dauerhafte Etablierung eines Kinder- und Jugendbeirates geschaffen werden. 
Voraussichtlich im Herbst 2027 soll ein Kinder- und Jugendbeirat mit bis zu 15 Mitgliedern im Alter von 12 bis 18 Jahren gewählt und konstituiert sein.
Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen werden durch den Träger kontinuierlich pädagogisch und fachlich begleitet.
Bei der Planung, Durchführung und Begleitung aller Maßnahmen sind die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass Beteiligungsprozesse in einem geschützten, altersgerechten und vertrauensvollen Rahmen stattfinden.
Ein entsprechendes Schutzkonzept ist in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lübeck zu erstellen.
Die Förderung soll einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung in der Hansestadt Lübeck leisten und eine dauerhafte Struktur zur Mitwirkung junger Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen etablieren. 

3. Projektzeitraum und Personal
Die Förderung ist zunächst bis Ende 2027 (mögliche Synchronisierung ab 2028 mit der Laufzeit der Budgetverträge wird angestrebt) angelegt und umfasst die Phasen der Konzeptentwicklung, der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie die Vorbereitung und Durchführung der ersten Wahl sowie die Begleitung des Kinder- und Jugendbeirates.
Für die Umsetzung der Aufgaben stehen Mittel in Höhe von 124.000 € pro Jahr für den Einsatz von Personal im Umfang von mindestens 1,4 Vollzeitäquivalenten (Sozialpädagog:innen oder vergleichbare Qualifikation) zur Verfügung. Auf die Ausführungen des Eckpunktepapiers zur Gründung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Hansestadt Lübeck, wird verwiesen.
Für den Zeitraum ab 2027 werden zusätzliche Personal- und Sachkosten benötigt, die vorbehaltlich kommender Bürgerschaftsbeschlüsse stehen.
Eine schrittweise Umsetzung der unter Punkt 2 genannten Aufgaben ist möglich. Falls dies angestrebt wird, ist ein entsprechender Stufen- bzw. Zeitplan der Interessensbekundung beizulegen. Eine Verlängerung der Förderung ist abhängig von den künftigen Haushaltsbeschlüssen der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck und der Bereitstellung entsprechender Mittel.

4. Voraussetzungen für eine mögliche Förderung

  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe i.S.v. der §§ 3, 74 und 75 SGB VIII sowie § 54 JuFöG SH
  • Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens
  • Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweise derselben


5. Verfahren der Interessensbekundung
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Träger der freien Jugendhilfe, die Interesse an der Umsetzung der beschriebenen Aufgabe haben, reichen bitte folgende Unterlagen ein:

  • ein qualifiziertes Konzept (einschließlich Handlungsziele, Zeitplanung, methodisches Vorgehen) zur Umsetzung der Aufgabe mit innovativen Ideen zur inhaltlichen Gestaltung (bis zu 10 DIN-A4 Seiten), 
  • Stufen- inklusive Zeitplan, wenn eine schrittweise Umsetzung der Aufgaben vorgesehen ist
  • eine Vorstellung des Trägers inklusive seiner Erfahrungen und Referenzen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendbeteiligung
  • Erläuterungen zur Personal- und Sachausstattung 
  • Kosten- und Finanzierungsplan für das Kalenderjahr 2026 und 2027 
  • Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  • aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und Kopie der Satzung, Gesellschaftsvertrag o.ä. 

Die Auswahl erfolgt auf Basis der Bewertung von Erfahrung des Trägers in der Kinder- und Jugendarbeit insbesondere der Beteiligung sowie dem vorgelegten fachlichen Konzept. Wenn Ihre Interessenbekundung den Zuschlag bekommt, wird ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Förderung geschlossen bzw. sofern bereits eine Förderung durch die Hansestadt Lübeck erfolgt, der Budgetvertrag ergänzt. 

Die Teilnahmeunterlagen sind im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachtem Sichtvermerk: „Teilnahmeunterlagen Interessensbekundung Kinder- und Jugendbeteiligung“ bis zum 31.10.2026 einzureichen bei: 
Hansestadt Lübeck
Bereich Jugendarbeit – Jugendamt
Stephanie Petersen
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck 


Hinweise:
Die Abgabe der Interessenbekundung löst keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung durch die Hansestadt Lübeck aus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Die Teilnahme ist unverbindlich.
Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet. Mit Abgabe einer Interessenbekundung erklärt sich der Träger mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen dieser Interessenbekundung einverstanden. 
Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Stephanie Petersen (E-Mail: stephanie.petersen@luebeck.de; Tel.: 0451 122 5152).