ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0504

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Beratungsfolge

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Anfrage:

 

1. Beteiligung nach § 47f GO SH: 

Wie und in welchem Umfang hat die Verwaltung Kinder, Jugendliche und deren Sorgeberechtigte bei der Ausarbeitung der aktuellen Baustellennetzplanung, den Großraumumleitungen sowie den damit verbundenen Busumleitungen und der geplanten Umgestaltung von Verkehrsknotenpunkten beteiligt?

 

2. Gefährdungsbeurteilung für vulnerable Gruppen:

Welche konkreten Gefährdungsanalysen wurden von der Verwaltung für die morgendlichen und abendlichen Stoßzeiten (Schul- und Freizeitzentren, Sportstätten, Jugendzentren) durchgeführt, um Risiken durch Ausweichverkehre, unübersichtliche schmale Gehwege und beschleunigten ÖPNV-Verkehr auf Ausweichrouten zu bewerten?

 

3. Sicherheitsmaßnahmen an Ausweichstrecken:

Welches Konzept verfolgt die Verwaltung, um sicherzustellen, dass durch den Rückstau und den dadurch erzeugten Zeitdruck bei Bus- und Ausweichverkehren keine erhöhte Gefahr für Kleinkinder, Menschen mit Behinderung, Kinderwagen sowie Fuß- und Radverkehr entsteht sowohl im ÖPNV beim Einsteigen und für andere Verkehrsteilnehmende?

 

4. Prävention von Elterntaxis: 

Welche verkehrsplanerischen und sicherheitsbezogenen Alternativen bietet die Verwaltung an, um Schul- und Kitawege so abzusichern, dass Eltern nicht mehr aus Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder auf die Nutzung des eigenen Pkw angewiesen sind?

 

 

5. Einbindung der Jugendhilfe:

Inwiefern plant die Verwaltung, verkehrsrelevante Umgestaltungen mit massiven Auswirkungen auf die Infrastruktur von Kindern und Jugendlichen künftig regelhaft vorab dem Jugendhilfeausschuss zur Stellungnahme vorzulegen?

 

Begründung:

Die tagesaktuelle Verkehrssituation in Lübeck führt zu erheblichen Risiken für junge Verkehrsteilnehmer:innen. Zeitberichte über Beinaheunfälle und unübersichtliche Verkehrssituationen auf Schul- und Freizeitwegen zeigen, dass Handlungsbedarf besteht.

Wenn Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem ÖPNV durch Baustellen und Busumleitungen unpassierbar oder gefahrvoll werden, hat dies direkte Konsequenzen für das Kindeswohl:

 

Einschränkung der Selbstständigkeit:

Die verunsichernde Verkehrslage zwingt Sorgeberechtigte dazu, Fahrtdienste ("Elterntaxis") einzurichten. Dies verstärkt den Stau vor Einrichtungen weiter und entzieht Kindern wichtige Freiräume zur selbstständigen Entwicklung.

 

Gefahren durch ÖPNV-Umleitungen: 

Durch Fahrplanverzögerungen im Stau entsteht Fahrtdruck. Wenn Busse auf Engpässen oder veränderten Routen verkehren, die nicht für dichten Fußgänger- und Radverkehr ausgelegt sind, entstehen akute Gefahrenstellen für besonders vulnerable Gruppen.

 

Verletzung der Beteiligungspflicht:

Die Umgestaltung des öffentlichen Raums betrifft die Lebenswelt junger Menschen unmittelbar. Eine fehlende Beteiligung gemäß § 47f GO SH widerspricht der gesetzlichen Vorgabe zur Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen.

 

Gefahrenfreier Straßenraum benötigt keine Rechtfertigung – er ist Voraussetzung für eine funktionsfähige Stadt. Sichere Wege entlasten die Straßen spürbar vom Hol- und Bringverkehr und schützen die körperliche Unversehrtheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen. Die Verwaltung wird daher um detaillierte Beantwortung der Fragen gebeten.

 

 

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