ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2027 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Herrn Andreas Rockel und Frau Karin Rockel belastete Grundstück in Lübeck, Heiweg 61 ist vorzeitig um 40 Jahre zu verlängern.

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2026) von 255.255,00 EUR (= 5.105,10 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.

3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von den Erbbauberechtigten zu tragen.

 

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Mit Schreiben 17.02.2026 wurden die Erbbauberechtigten gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechts informiert.

Die Erbbauberechtigten erklärten am 04.06.2026, dass sie das Erbbaurecht um 40 Jahre und unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern möchten.

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 – Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 46 Abs. 8 Satz 2 GO ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Vorlage enthält Angaben über die Ermittlung des Grundstückswertes und dessen Höhe sowie Angaben über den bisher zu zahlen jährlichen Erbbauzins sowie über vertraglich relevante Erwägungen.

 

Dies gewährt Einblick in die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, der zukünftigen finanziellen Belastung aus dem Erbbaurecht für die Erbbauberechtigten und könnte Auswirkungen auf die Verhandlungsposition der Hansestadt Lübeck haben.

 

Somit erfordern sowohl die Belange des öffentlichen Wohls als auch berechtigte Interessen Einzelner eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil.

 

Der Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 6), dass er eine Behandlung der Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wünscht.

 

 

 

 

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Anlagen

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