ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0460

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Satzung zur Förderung von Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck vom 01.08.2026 tritt außer Kraft.

 

Die geänderte Fassung der Satzung zur Förderung von Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck wird gemäß der Anlage 1 beschlossen.

 

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Begründung:

 

Der § 15 der Satzung zur Förderung von Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck wird an die aktuellen landesrechtlichen Vorgaben des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) angepasst.

 

Die bisherige Regelung, nach der der Förderanspruch „mit Ablauf des Monats“ endet, wird durch einen Verweis auf die Voraussetzungen des § 44 Abs.1 KiTaG ersetzt. Ergänzend wird  § 44 Abs. 4 KiTaG in die Regelung aufgenommen.

 

Zur besseren Verständlichkeit und zur inhaltlichen Klarstellung wird die Überschrift des § 15 in „Beendigung der Förderung“ geändert.

 

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Anlagen

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