Antrag eines Ausschussmitgliedes - 20/0249-03
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des AM José Maria Bernet (Lübecker Jugendring) zum Haushalt 2027: Anpassung und Dynamisierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit in der Hansestadt Lübeck ab dem 01.01.2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 3, 2026
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss möge im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2027 folgenden Beschluss fassen:
- Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die seit dem 01.01.2014 unveränderten Fördersätze der „Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind“ weiterentwickelt und die Fördersätze angemessen erhöht werden müssen.
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt die folgenden haushaltsbezogenen Eckpunkte zur Neuaussrichtung und Anpassung der Föderrichtlinien mit Wirkung zum 01.01.2027:
- Kinder- und Jugenderholung: Anhebung des Zuschusses auf mindestens 5,00 EUR pro Tag und Teilnehmer:in aus Lübeck.
- Grund- und Fortbildungslehrgänge für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen (z.B. JuLeiCa-Ausbildung): Erhöhung auf mindestens 10,00 EUR pro Tag und Teilnehmer:in bzw. mindestens 60,00 EUR pro Kurs und Teilnehmer:in.
- Internationale Jugendarbeit (Begegnungen im In- und Ausland): Anhebung der Pro-Kopf-Förderung auf mindestens 10,00 EUR pro Tag.
- Feriengestaltung, Kindertage, Feste und Aktionstage: Einführung flexibler Festbeträge von 300,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR je nach Dauer, Größe und Kooperationsstruktur der Veranstaltung.
- Anschaffung von Sachwerten für die Jugendarbeit: Erhöhung des maximalen Förderbetrags auf grundsätzlich 2.000,00 EUR pro Haushaltsjahr und Träger.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass mit diesem Eckpunktebeschluss ausdrücklich keine inhaltlichen oder verfahrenstechnischen Vorfestlegungen getroffen werden. Die konkreten inhaltlichen Richtlinien, Qualitätskriterien, Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren sollen im Herbst 2026 gemeinsam mit den Jugendverbänden und dem ab 01.10.2026 zuständigen neuen Bereich „Kinder, Jugend und Familie“ erarbeitet werden, um eine praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung zum 01.01.2027 sicherzustellen.
- Bei der Bürgerschaft wird beantragt, die für diese Erhöhungen erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel mindestens aber 75.000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 einzustellen.
Begründung:
Die derzeit gültigen „Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen“ stammen aus dem Jahr 2014 und wurden seither nicht an die reale Kostenentwicklung angepasst. In den vergangenen zwölf Jahren haben Inflation, gestiegene Raum- und Energiekosten sowie höhere Aufwendungen für Verpflegung und Transport bei Freizeiten und Lehrgängen die ehrenamtliche Jugendarbeit finanziell überfordert.
Viele Jugendverbände können Angebote für Kinder und Jugendliche kaum noch zu sozial verträglichen Teilnahmebeiträgen aufrechterhalten. Dies widerspricht dem gesetzlichen Auftrag der §§ 11 und 12 SGB VIII, wonach die Hansestadt Lübeck eine bedarfsgerechte Infrastruktur der Jugendarbeit sicherzustellen hat.
Die vorgeschlagenen Eckpunkte korrigieren nur minimal diese Unterfinanzierung:
- Der Zuschuss für Ferienfreizeiten beträgt seit vielen Jahren 3 Euro pro Tag und Teilnehmer. Der Tagessatz einer günstigen Jugendherberge mit Vollverpflegung liegt inzwischen jedoch bei über 40 Euro. Die Gesamtkosten für eine Ferienmaßnahme der Jugendverbände sind seit 2017 um über 60 % gestiegen. Die Jugendverbände sind immer stärker gezwungen über proportional höhere Teilnahmebeiträge und Drittmittel-Beantragung diese Finanzierungslücke zu schließen. Ein bedarfsgerechter Tagessatz liegt sehr weit über der vorgeschlagenen Erhöhung von 5 Euro pro Tag und TN und kann nur ein Einstieg in die Anpassung an die Realität sein.
- Bislang betrug der Zuschuss bei Lehrgängen lediglich 7,80 EUR pro Tag (bzw. 46,80 EUR pro Kurs) – die Erhöhung auf 10,00 EUR (bzw. 60,00 EUR) fördert ansatzweise eine qualitativ hochwertige Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiter:innen (JuLeiCa). Auch hier ist der tatsächliche Bedarf weit höher als die vorgeschlagene Erhöhung.
- Bei internationalen Begegnungen wird der extrem niedrige Satz von bisher 3,00 EUR pro Tag auf ein wirksames Maß von 10,00 EUR angehoben, um interkulturellen Austausch wieder zu ermöglichen.
- Offene Feste und Spielaktionen, die bisher mit maximal 150 EUR gefördert wurden, erhalten durch den neuen Rahmen (300 EUR bis 1.000 EUR) eine substantielle Unterstützung für dezentrale Stadtteilangebote.
- Die Verdopplung des Höchstsatzes für Sachwertbeschaffungen (von 1.000 EUR auf 2.000 EUR) trägt den stark gestiegenen Preisen für pädagogisches Material, Zelte und technische Ausstattung Rechnung.
Um den Grundsätzen der Partizipation und der Trägerautonomie gerecht zu werden, verzichtet dieser Antrag bewusst auf detaillierte inhaltliche Vorgaben. Diese Festlegungen dürfen nicht verordnet werden, sondern müssen auf Aufgenhöhe zwischen der Verwaltung und den betroffenen Jugendverbänden verhandelt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neue Richtlinie ab dem 01.01.2027 genau dort wirkt, wo sie gebraucht wird, und bürokratische Hürden minimiert werden.
