ALLRIS - Vorlage

Antrag des Beirates für Senior:innen - 20/0452

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck wird im § 5.2 (f) geändert in

 

2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

a)………..

 

f) Tiere mitzubringen, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden sowie von Angehörigen zu den Grabstellen;

 

Reduzieren

Begründung:

 

In der gültigen Fassung der Friedhofssatzung vom 08.07.2019 ist das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden nicht gestattet. Inzwischen hat die Entwicklung gezeigt, dass es mehr und mehr Assistenzhunde z. B. für Diabetiker:innen gibt. Dies verlangt eine Ausnahme zur bisherigen Regelung.

 

Wie man heute weiß, trauern nicht nur die Angehörigen Verstorbener sondern auch die Haustiere, speziell Hunde des Haushaltes, mit besonderer Intensität. Angehörige müssen z.Zt. ihre treuen Begleiter:innen zu Hause lassen oder anderweitig unterbringen, hätten sie aber in gewohnter Weise gern um sich.

Auch auf Friedhöfen gilt das allgemeine Anleingebot und die Beseitigung von Hinterlassenschaften.

Das dürfte nicht das Problem sein.

 

Loading...