Interfraktioneller Antrag - 20/0451-01
Grunddaten
- Betreff:
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AT - CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP: Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beteiligt:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion; Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Aug 27, 2026
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft bittet den Bürgermeister im Anhörungsverfahren des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu der Drucksache 20/4474 fristgerecht – entweder direkt oder über die kommunalen Landesverbände – die Haltung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zu der geplanten gesetzgeberischen Maßnahme wie folgt zu übermitteln:
Das Ziel der Verkleinerung der Lübecker Bürgerschaft wird abgelehnt. Die bisherige Größe der Lübecker Bürgerschaft mit 49 Sitzen und 25 Wahlkreisen für die Kommunalwahlen hat sich bewährt. In den letzten Wahlperioden hat es keine Ausgleichs-/Überhangmandate gegeben. Ebenso gab es immer genug Interessenten.
Für den Fall, dass aufgrund von Problemen in anderen kreisfreien Städten eine Änderung nötig sein sollte, bitten wir alternativ, es den kreisfreien Städten durch Beschluss in ihren jeweiligen Hauptsatzungen zu ermöglichen bei der aktuellen Regelung zu bleiben.
