Beschlussvorlage öffentlich - 20/0357
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung des Jugendamtes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 3, 2026
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Geplant
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 8, 2026
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Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss wurde am 04.07.2024 über die extern begleitete Prüfung der Aufbauorganisation des Jugendamtes der Hansestadt Lübeck in Kenntnis gesetzt (VO/2024/13398). Über die Ergebnisse dieser extern begleiteten Organisationsuntersuchung sowie die daraus abgeleiteten Zielperspektiven zur Weiterentwicklung der Aufbauorganisation des Jugendamtes der Hansestadt Lübeck gemäß § 69 Abs. 3 SGB VIII sowie § 47 Abs. 3 Jugendförderungsgesetz (JuFöG) Schleswig-Holstein wurde der Jugendhilfeausschuss am 04.12.2025 (VO/2025/14592) informiert.
Zentrales Ergebnis der Untersuchung war die Empfehlung, die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe für junge Menschen (SGB IX) perspektivisch in einem integrierten Jugendamt (Bereich für "Kinder, Jugend und Familien") zusammenzuführen. Ziel ist es, die fachlich-strategischen Leitgedanken „Kinder- und Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut“ sowie die „Einheit der Kinder- und Jugendhilfe“ organisatorisch stärker abzubilden und weiterzuentwickeln. Der aktuelle Stand der Umsetzung wurde zuletzt im Juli 2026 berichtet (20/0317).
Die Satzung wurde zuletzt im Jahr 2023 aufgrund gesetzlicher und organisatorischer Veränderungen überarbeitet. Entsprechend der weiteren aufbauorganisatorischen Veränderungen sowie gemäß dem Ziel der Stärkung der Gesamt- und Planungsverantwortung ist die Satzung des Jugendamtes erneut anzupassen. Die Satzung bildet den aktuellen Stand der Aufbauorganisation der Lübecker Jugendhilfe ab. Eine erneute Anpassung wird notwendig sein, sobald die nächsten Schritte in der Organisationsentwicklung gegangen sein werden.
Aufgrund der bisherigen dezentralen Aufbauorganisation war die Leitung der Verwaltung des Jugendamtes sowie die entsprechenden Aufgaben und Zuständigkeiten nicht eindeutig geregelt. In der vorliegenden Beschlussfassung ist dies entsprechend der aufbauorganisatorischen Veränderungen nun behoben. Die Leitung der Verwaltung des Jugendamtes ist und wird der Bereichsleitung 4.510 Kinder, Jugend und Familie übertragen. Die Gesamt- und Planungsverantwortung gem. §§ 79, 80 SGB VIII wird hierdurch gestärkt, indem sie satzungsgemäß festgeschrieben wird. Die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Verwaltung des Jugendamtes auf der Steuerungsebene wird erhöht, in dem sie nun gebündelt alle Leistungen und anderen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe umfasst. Dies beinhaltet entsprechend der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage unter anderem die Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII und die Ganztagsförderung an Grundschulen nach §§ 22ff SGB VIII.
Die Leitung der Verwaltung des Jugendamtes wird gem. § 48 Abs. 5 JuFöG beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Diese Rolle hatte aufgrund der dezentralen Organisation nach der vorherigen Satzung die Fachbereichsleitung. Die Fachbereichsleitung wird weiterhin gem. § 46 Abs. 7 GO an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilnehmen: „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen. Sie oder er ist verpflichtet, dem Ausschuss und einzelnen Mitgliedern zu allen Selbstverwaltungsaufgaben sowie zu den Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung Auskunft zu erteilen. Ihr oder ihm ist auf Wunsch das Wort zu erteilen. Sie oder er kann zu den Tagesordnungspunkten Anträge stellen. Bei der Wahrnehmung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus Satz 1 bis 4 kann sich die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertreten lassen.“
Die Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck wird in Anlage 1 dargelegt. Die Änderungen im Vergleich zur Fassung vom 30.11.2023 finden sich in einer Synopse in Anlage 2.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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198,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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165,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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57,4 kB
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