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Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2026/14904-01

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Beratungsfolge

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Anlass:

Antwort auf Anfrage VO/2026/14904 „Teilzeitstellen in der Verwaltung“ von AM Lötsch (CDU) vom 10.02.2026:

 

Wie viele Vollzeitstellen wurden 2025 (2024, 2023, 2022, 2021) auf Wunsch der Stelleninhaber in Teilzeit umgewandelt?

Wie viele auf Teilzeit gewandelte Stellen wurden 2025 (2024, 2023, 2022, 2021) wieder auf Vollzeitstellen gewandelt?

 

Antwort:

Da Änderungen der Wochenarbeitszeit nahezu ausschließlich auf Wunsch der jeweiligen Mitarbeiter:innen erfolgen und zudem lediglich der Arbeitsvertrag angepasst wird, nicht aber die Planstelle, wurde die Frage in der Weise verstanden, dass für die genannten Jahre jeweils die Teilzeitquote aufgezeigt werden soll.

Diese lag jeweils zum 31.12. der genannten Jahre bei folgenden Werten:

 

31.12.2025: 35,7 % (1.425 von 3.988 MA des Stammpersonals Kernverwaltung in Teilzeit)

31.12.2024: 34,5 % (1.352 von 3.923 MA des Stammpersonals Kernverwaltung in Teilzeit)

31.12.2023: 34,6 % (1.311 von 3.790 MA des Stammpersonals Kernverwaltung in Teilzeit)

31.12.2022: 34,4 % (1.252 von 3.643 MA des Stammpersonals Kernverwaltung in Teilzeit)

31.12.2021: 34,1 % (1.233 von 3.611 MA des Stammpersonals Kernverwaltung in Teilzeit)

 

 

 

Stundenreduzierungswünsche der Mitarbeitenden sind in der Regel zeitlich befristet und variieren in ihrer Dauer sowie hinsichtlich ihres Anfangs-/Endzeitpunktes. Gleiches gilt oftmals auch für Stundenerhöhungswünsche. Deshalb schwankt die Teilzeitquote im Jahresverlauf permanent, was eine Betrachtung erschwert. Vor diesem Hintergrund wurde im Sinne einer bestmöglichen Vergleichbarkeit jeweils der 31.12. als Betrachtungszeitpunkt gewählt.

Die Entwicklung der Stundenreduzierungen/-erhöhungen der Mitarbeiter:innen wird in Zukunft auch im Personalbericht dargestellt werden.

 

 

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