Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/14218-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf Anfrage des Hauptausschusses zur BW 227 Stadtgrabenbrücke - Deckelung der Fördermittel Neubau Stadtgrabenbrücke
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beteiligt:
- 1.140 - Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Sep 8, 2026
|
Anlass:
Anfrage im Hauptausschuss am 09.12.2025:
TOP 4.1 Sitzung Hauptausschuss vom 09.12.2025: Sonderprüfung Mehrkosten (VO/2025/14218-01-01)/Deckelung der Fördermittel
Nachreichung der Information: Senatorin Hagen sagt zu, im Nachgang zu prüfen, ob es eine Deckelung der Fördermittel gegeben habe.
Bericht:
Für den Neubau der Stadtgrabenbrücke konnten Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ eingeworben werden. Das Programm fokussiert sich insbesondere auf Maßnahmen der Infrastruktur, wie z. B. Neu-, Um und Ausbau von sicheren und getrennten Radwegenetzen. Im Fall der Stadtgrabenbrücke bedeutet dies, dass das Brückenbauwerk und die Anbindung an das vorhandene Straßen- und Wegenetz gefördert werden.
Grundsätzlich sind die Fördermittel gedeckelt. Das sind auch grundsätzliche Fördervorgaben/-bedingungen. Es ist nicht mehr möglich, im Nachgang aufgrund von Nachtragsleistungen eine Erhöhung der Förderquote zu erreichen.
