Empfehlung eines Ausschusses - 20/0054-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege bzgl.: AM Stolzenberg (Die FRAKTION): ÄA zu Empfehlung zum Zurückziehen des Beschlusses VO/2023/12266-01 (20/0054-01, entspricht VO/2024/13607 aus Allris 3) und bzgl: Empfehlung zum Zurückziehen des Beschlusses VO/2023/12266-01 (20/0054, entspricht VO/2024/13607 aus Allris 3)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlung eines Ausschusses
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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|
|
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Aug 27, 2026
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat sich in seiner Sitzung am 17.08.2026 mit der der Bürgerschaft vorliegenden o.g. Empfehlung der Verwaltung 20/0054 und dem untenstehenden Änderungsantrag 20/0054-01 befasst.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, den Änderungsantrag 20/0054-01 anzunehmen.
Antrag / Empfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:
- Die Bürgerschaft hält an der Beschlussfassung von 2023 fest, das die Kulturverwaltung bis zum Ende der Antragsfrist im Oktober 2027 der Antrag auf Aufnahme des HGH in das Bundesverzeichnis als immaterielles Kulturerbe gestellt werden soll.
- Antragsteller soll die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck sein.
- Sofern sich die Kulturverwaltung nicht in der Lage sieht, den Antrag auf Aufnahme in das Bundesverzeichnis zu stellen, soll der Verein Initiative Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck als Kooperationspartner für die Antragstellung beauftragt werden. Als maximaler Kostenrahmen wird ein Betrag von 6.000 € im Haushalt 2027 geordnet.
- Zum 800-jährigen Bestehen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital, das im Jahr 2027 begangen wird, ist ein würdiges Rahmenprogramm zu entwickeln, das auch den immateriellen Wert der Jahrhunderte währenden Tradition der bürgerschaftlichen Pflege durch die Stiftung zum Inhalt hat.
Abstimmungsergebnis:
(mehrheitlich empfohlen)
|
Ja-Stimmen: |
10 |
|
Nein-Stimmen: |
3 |
|
Enthaltungen: |
1 |
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat sich in seiner Sitzung am 17.08.2026 mit der der Bürgerschaft vorliegenden o.g. Empfehlung der Verwaltung 20/0054 und dem untenstehenden Änderungsantrag 20/0054-01 befasst.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, den Änderungsantrag 20/0054-01 anzunehmen.
Antrag / Empfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:
- Die Bürgerschaft hält an der Beschlussfassung von 2023 fest, das die Kulturverwaltung bis zum Ende der Antragsfrist im Oktober 2027 der Antrag auf Aufnahme des HGH in das Bundesverzeichnis als immaterielles Kulturerbe gestellt werden soll.
- Antragsteller soll die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck sein.
- Sofern sich die Kulturverwaltung nicht in der Lage sieht, den Antrag auf Aufnahme in das Bundesverzeichnis zu stellen, soll der Verein Initiative Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck als Kooperationspartner für die Antragstellung beauftragt werden. Als maximaler Kostenrahmen wird ein Betrag von 6.000 € im Haushalt 2027 geordnet.
- Zum 800-jährigen Bestehen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital, das im Jahr 2027 begangen wird, ist ein würdiges Rahmenprogramm zu entwickeln, das auch den immateriellen Wert der Jahrhunderte währenden Tradition der bürgerschaftlichen Pflege durch die Stiftung zum Inhalt hat.
Abstimmungsergebnis:
(mehrheitlich empfohlen)
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Ja-Stimmen: |
10 |
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Nein-Stimmen: |
3 |
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Enthaltungen: |
1 |
