Interfraktioneller Antrag - 20/0233-03
Grunddaten
- Betreff:
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu 122. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Bornkamp/Schärenweg abschließender Beschluss
Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp/Schärenweg - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion; FDP-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Aug 27, 2026
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Beschlussvorschlag
Unter 7.1 der textlichen Festsetzungen zum B-Plan wird " sowie Wärmepumpen" hinter "bis maximal 2 m
Höhe und 3 m Länge" verschoben.
Der Absatz würde dann wie folgt lauten:
7 Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze, Flächen für Gemeinschaftsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB, §§ 12 und 14 BauNVO)
7.1 In den Teilgebieten mit der Bezeichnung WA 1 und WA 4 sind Nebenanlagen im Sinne
des § 14 Abs. 1 BauNVO mit einer Höhe von über 1,2 m auf den straßenseitigen Grund-
stücksflächen in einer Tiefe von 5,0 m (gemessen ab Straßenbegrenzungslinie) unzuläs-
sig. Im Teilgebiet WA 6 gilt dies in einer Tiefe von 3,0 m. Standplätze für Abfallbehälter
und Fahrradstellplätze (auch mit Überdachungen) bis maximal 2 m
Höhe und 3 m Länge *sowie Wärmepumpen* sind zulässig.
