Antrag eines Ausschussmitgliedes - 20/0474
Grunddaten
- Betreff:
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) Anfrage zur Umsetzung der barrierefreien Gestaltung Meesenring
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Aug 25, 2026
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Beschlussvorschlag
Der Haushaltsbegleitbeschluss VO/2023/12437-02-01 „Barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring“ vom 27.09.2023 hatte zum Ziel, die Erreichbarkeit der dortigen städtischen Einrichtungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern. Mit dem Antrag VO/2024/13273-01 wurde die Verwaltung beauftragt, die barrierefreie Gestaltung des Meesenrings einzuplanen. Im nun vorliegenden Bericht wird jedoch überwiegend von einer „barrierearmen“ Gestaltung gesprochen. Die ursprünglich vorgesehene bzw. beschlossene Qualität einer barrierefreien Gestaltung scheint damit nicht vollständig umgesetzt zu werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen (mit gleichzeitiger Inkenntnissetzung des Bauausschusses):
1. Warum wird der Haushaltsbegleitbeschluss VO/2023/12437-02-01 vom 27.09.2023, der eine barrierefreie Gestaltung des Meesenrings vorsieht, nach derzeitiger Planung nicht entsprechend dieser Zielsetzung umgesetzt? Insbesondere bitte ich um eine Begründung, warum aus den ursprünglich vorgesehenen 500.000 Euro für Maßnahmen zur barrierefreien Optimierung nun lediglich 75.000 Euro für Maßnahmen zur barrierearmen Optimierung vorgesehen sind.
2. Welche konkreten Maßnahmen in der Planung haben dazu geführt, dass von der ursprünglich beschlossenen bzw. beauftragten barrierefreien Gestaltung auf eine lediglich barrierearme Gestaltung abgewichen wurde? Wie müsste die Planung aussehen, damit die Barrierefreiheit am Meesenring erreicht wird?
Bitte führen Sie die geplanten Maßnahmen jeweils einzeln auf und erläutern Sie, worin der konkrete Unterschied zwischen der vorgesehen barrierearmen Gestaltung sowie der vollständigen Barrierefreiheit besteht.
Begründung:
Die Bürgerschaft hat im Jahr 2023 einen Haushaltsbegleitbeschluss zur barrierefreien Gestaltung des Meesenrings gefasst. Im aktuellen Bericht der Verwaltung wird dagegen wiederholt von einer barrierearmen Gestaltung gesprochen. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und aus welchen Gründen der ursprüngliche politische Auftrag inhaltlich verändert wurde. Eine Verbesserung des bestehenden Zustands ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie kann jedoch nicht automatisch als Umsetzung eines Beschlusses über eine barrierefreie Gestaltung angesehen werden.
Besonders erklärungsbedürftig ist zudem die erhebliche Differenz zwischen den ursprünglich erwarteten finanziellen Aufwendungen und den nun dargestellten Kosten. Wenn ein Vorhaben ursprünglich mit einem wesentlich höheren finanziellen Umfang verbunden war und nun mit rund 75.000 Euro umgesetzt werden soll, muss nachvollziehbar dargestellt werden, welche Leistungen entfallen, reduziert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden und welche Auswirkungen dies auf die Barrierefreiheit hat. Für den Beirat ist dabei entscheidend, dass nicht lediglich eine kostengünstigere Lösung hergestellt wird, sondern dass die politische Zielsetzung – eine umfassende und selbstständige Nutzbarkeit des Meesenrings für Menschen mit Behinderungen – tatsächlich erreicht wird.
Der Begriff „barrierearm“ darf dabei nicht als Ersatz für den Begriff „barrierefrei“ verwendet werden. Vielmehr muss transparent dargestellt werden, an welchen Stellen nach Abschluss der Maßnahme weiterhin Barrieren bestehen und welche zusätzlichen Schritte notwendig wären, um diese zu beseitigen. Unsere Fraktion Linke & GAL bittet daher um eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der Abweichungen zwischen dem ursprünglichen Beschluss, der ursprünglichen Planung und der nun vorgesehenen Umsetzung. Ziel muss sein, die mit dem Beschluss aus dem Jahr 2023 angestrebte Barrierefreiheit tatsächlich herzustellen und nicht lediglich eine teilweise Verbesserung des bestehenden Zustands zu erreichen.
