Beschlussvorlage öffentlich - 20/0353
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 350.000 Euro für die Erneuerung, Erweiterung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Günter Grass-Hauses
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
- Beteiligt:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Sep 14, 2026
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Bereit
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Begründung:
In den Jahren 2026 und 2027 erweitert das Günter Grass-Haus seine Flächen durch den Ausbau vorhandener und zusätzlicher Räume, die nachhaltig und barrierefrei umgestaltet werden. Anlass hierfür ist der im Jahr 2025 erworbene Werkstattnachlass von Günter Grass, der angemessen bewahrt werden muss und öffentlich präsentiert werden soll. Zugleich wird der räumliche Aus- und Umbau genutzt, um das Haus konzeptionell weiterzuentwickeln. So wird etwa in Zusammenarbeit mit der weltweit bekannten Autorin Cornelia Funke ein Ausstellungs-, Begegnungs- und Bildungsort geschaffen, der eine breite Öffnung des Museums und eine engere Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen in der Stadt ermöglicht (z.B. Schulen, Kinder- und Jugendbibliothek). Zudem soll sowohl die Dauerausstellung attraktiver gestaltet werden, indem Objekte aus dem Nachlass in die aktuelle Präsentation integriert werden und durch Umbauten erstmals ein Rundgang als Wegeführung durch die Ausstellung ermöglicht wird. Ebenso soll der Außenbereich des Museums durch eine ökologische, barrierearme, ästhetische und museumsdidaktische Neugestaltung der Gärten deutlich aufgewertet werden.
An dem Vorhaben, das maßgeblich von Bundesgeldern finanziert wird, beteiligt sich die Possehl-Stiftung mit einem großzügigen Förderbetrag in Höhe von 350.000 Euro und leistet somit einen substantiellen Beitrag zur Realisierung des Projektes.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden. Mit der Spende über 350.000 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2026 einen Gesamtwert von 1.030.000 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 350.000 Euro zuständig.
