Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - 20/0470
Grunddaten
- Betreff:
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Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Anfrage gem. §16 GO: Anfrage auf die Antwort der Einwohnerinfrage (20/0102), zur Klarstellung der Verkehrssicherheit in Israelsdorf und Karlshof im Zusammenhang mit dem geplanten Logistikzentrum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Aug 27, 2026
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Anfrage:
In der Bürgerschaftssitzung vom 30.04.2026 wurde die Frage von Frau Dr. Giertz zur Verkehrssituation in Israelsdorf und Karlshof durch den Fachbereich und Frau Senatorin Hagen beantwortet. Dabei ging es insbesondere um die Gewährleistung der Sicherheit von Schulkindern und der Durchgängigkeit von Rettungswegen angesichts des geplanten Logistikzentrums und des damit verbundenen erhöhten Schwerlastverkehrs.
In der Antwort der Verwaltung wurde darauf verwiesen, dass die Straßen in Israelsdorf und Karlshof für Begegnungsverkehr ausreichend breit seien, wobei eine Fahrbahnbreite von 4,75 m in einer Tempo-30-Zone als ausreichend bezeichnet wird. Diese Angabe basiert vermutlich auf der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und bezieht sich auf den Begegnungsverkehr von zwei PKW.
Allerdings gibt die RASt für andere Szenarien höhere Mindestbreiten vor:
- Begegnungsverkehr von PKW und LKW: 5,5 m (mindestens zu großen Teilen auf der Waldstraße nicht gegeben).
- Begegnungsverkehr von zwei LKW (jeweils 2,5 m breit): 6,5 m (überwiegend auf der nur 5,20 m breiten Waldstraße nicht gegeben).
Da diese Werte deutlich über der tatsächlichen Straßenbreite liegen, sind die in der Antwort von Frau Senatorin Hagen verwendeten Begründungen nicht nachvollziehbar.
Vor diesem Hintergrund greife ich die ursprüngliche Frage von Frau Dr. Giertz erneut auf und bitte Sie, folgende Punkte zu klären:
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Wie will die Stadt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Schulkindern, sowie die Durchgängigkeit für Rettungsfahrzeuge in dieser Situation gewährleisten?
- Bitte beziehen Sie sich dabei auf die konkreten Empfehlungen der RASt und erläutern Sie, wie diese mit der tatsächlichen Straßenbreite in Einklang gebracht werden sollen.
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Warum wird kein Durchfahrtsverbot für Transitverkehr zum Logistikzentrum geprüft und umgesetzt?
- Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die aktuellen Verkehrszählungen noch keine belastbaren Daten liefern und weitere Zählungen erst dann geplant sind, wenn die Unternehmen unter Vollast operieren.
Ich bitte Sie um eine nachvollziehbare Antwort zu diesen Fragen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Begründung:
