ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die im Haushaltsplan 2026 veranschlagte Maßnahme Falkenwiese/Entw.Sportzentrum "Haus des Sports" (PSK 424001 075.7818000) werden gem. § 82 (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000 EUR überplanmäßig bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus den folgenden Produktsachkonten:

 

PSK 552001.511.7852000

 

Wasser und Hafen, Skandinavienkai, Flächenanhebung, Tiefbaumaßnahmen

190.000,00 EUR

PSK 111029 356.7851000

Domschule, Grundsanierung

  80.000,00 EUR

PSK 111029 553.7851000

Maria-Montessori-Schule Grundinstandsetzung

  90.000,00 EUR

PSK 111029 612.7851000

Sporthalle auf der Falkenwiese

  50.000,00 EUR

PSK 111029 429.7851000

 

BuddenbHaus/Erw./Umb./Sanierung

300.000,00 EUR

PSK 111029 349.7851000

Kalandschule, Sanierung und Dachgeschosserweiterung

120.000,00 EUR

PSK 111029 578.7851000

Königstraße 54

370.000,00 EUR

 

 

 

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Begründung:

Gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 31.08.2023 gewährt die Hansestadt Lübeck der Bauherrenkooperation einen Sonderzuschuss zum Bauvorhaben „Haus des Sports“ in Höhe von insgesamt max. 5.700.000 EUR. Dessen Auszahlung war ursprünglich mit 4.200.000 EUR in 2024 und 1.500.000 EUR in 2025 eingeplant.

Aufgrund von Bauverzögerungen kam es jedoch zu einem veränderten Auszahlungsbedarf von 450.000 EUR in 2024, 3.750.000 EUR in 2025, 1.000.000 EUR in 2026 (entsprechende Zuwendungsbescheide wurden für 2024 - 2026 übergeben). Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Februar 2027 geplant. Die abschließende Fördersumme von 500.000 EUR ist zum Haushaltsjahr 2027 angemeldet worden.

Für das Jahr 2025 hatte der Bereich Schule und Sport auf dem PSK 424001 075.7818000 die benötigten Mittel in Höhe von 3.750.000 EUR geordnet. Der Bauherr hat in 2025 jedoch aufgrund der Bauverzögerungen nur 2.550.000 EUR abgerufen. Die verbleibenden 1.200.000 EUR wurden am Jahresende nicht als Haushaltsrest in 2026 übertragen. Diese Mittel werden jetzt jedoch kurzfristig benötigt. Aufgrund des aktuellen Baufortschritts und der Tatsache, dass das im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung gestellte Urbudget von 1.000.000 EUR vom Bauherr mittlerweile fast vollständig abgerufen wurde, benötigt 4.401 kurzfristig eine überplanmäßige Bewilligung für die im Haushaltsjahr 2025 nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 1.200.000 EUR, um seinen Verpflichtungen aus dem Förderbescheid 2025 gegenüber dem Bauherr nachzukommen. Ansonsten gerät der Bauherr seinerseits in Zahlungsverzug.

Die Deckung erfolgt aus Mitteln des Fachbereichs 5. Diese ist durch den jeweiligen Projektfortschritt möglich und stellt nicht die genannten Projekte in Frage.

 

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Anlagen

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