ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0439

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Beratungsfolge

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Anlass:

In der Sitzung des Bauausschusses am 18.05.2026 wurden die beiden Vorlagen 20/0157 und 20/0162 behandelt, die sich mit Änderungen des ÖPNV-Angebots zum Fahrplanwechsel am 3. Januar 2027 beschäftigen.

 

In diesem Zusammenhang kamen auch Fragen zur ÖPNV-Anbindung der Mühlenstraße auf. Die Verwaltung möchte diese Fragen aufgreifen (u. a. von mehreren Mitgliedern des Bauausschusses sowie des Lübeck Managements) und die Hintergründe hinter der aktuellen Anbindung erläutern.

 

 

Bericht:

 

  1. Anbindung der Mühlenstraße aktuell

Der Straßenzug Mühlenstraße – Mühlenbrücke mit den beiden Haltestellen Fegefeuer und Stadthalle wird aktuell von der Buslinie 7 (Bad Schwartau ZOB – ZOB/Hauptbahnhof – Bahnhof Moisling) bedient. Diese Buslinie bindet die Mühlenstraße montags bis freitags tagsüber im 15-Minuten-Takt an, ansonsten tagsüber im 30-Minuten-Takt. Die letzte Fahrtmöglichkeit besteht grundsätzlich jeweils gegen 21:00 Uhr. Montags bis freitags gibt es darüber hinaus zwei Einzelfahrten danach zum ZOB/Hauptbahnhof als Anbindung der Schichtwechsel im Gewerbegebiet Genin.

 

Die Haltestelle Stadthalle wird dabei auf Wunsch der ansässigen Gewerbetreibenden seit dem 20. Juli 2026 wieder in beiden Richtungen von der Linie 7 bedient, nachdem der ursprüngliche Haltestellenstandort der stadteinwärtigen Haltestelle zunächst nicht angefahren werden konnte und verlegt werden musste.

 

Die übrigen Buslinien, die bis zur Sperrung der Mühlentorbrücke über die Mühlenstraße fuhren, werden nun über Wahmstraße – Krähenstraße – Hüxtertorallee umgeleitet und bedienen dort die vorhandenen Zwischenhaltestellen Krähenstraße und Hüxtertorallee mit. Dies betrifft die Linien des „Lübeck-Takt“ in Richtung Kronsforder Allee/Vorrader Straße (Linien 2, 16, 26), in Richtung Mönkhofer Weg/Technische Hochschule (Linien 1 und 9) sowie in Richtung Ratzeburger Allee/Universitätsstraße (Linien 4, 6, 8). Auch die Regionalbuslinien der Autokraft in Richtung Ratzeburg/Mölln (Linie 8710) und in Richtung Sandesneben/Trittau (Linie 8720) fahren über die Wahmstraße.

 

Über die von diesen Linien bedienten Haltestellen Kohlmarkt/Wahmstraße, Krähenstraße, Hüxtertorallee und Stresemannstraße besteht eine randständige Erreichbarkeit der südlichen Altstadt, die sich überwiegend im Rahmen der Vorgaben des 5. RNVP befindet. Lediglich das Domviertel sowie ein kleiner Teil der Mühlenstraße rund um die Mühlenbrücke befinden sich weiter als 360 Meter von den genannten Haltestellen entfernt und werden nur durch die Buslinie 7 erschlossen. Dies ist insbesondere für die Abendstunden ab 21:00 Uhr relevant, wenn die Linie 7 nicht mehr verkehrt.

 

Abbildung 1: Erschließungsradien der benachbarten Haltestellen (Wegeentfernung 360 Meter)

 

Die Haltestelle Stresemannstraße hat dabei wegen der direkten Nähe zur Behelfsbrücke eine hohe Bedeutung für den Bereich rund um das „CineStar“-Kino, kann allerdings während des Baus des Radschnellwegs in der Ratzeburger Allee (voraussichtlich bis September 2026) nur eingeschränkt bedient werden.

 

Neben der Buslinie 7 und den randständig umgeleiteten weiteren Buslinien wird die Mühlenstraße im Abendverkehr auch über das „Lümo“-Angebot von SWL Mobil erschlossen (bis zum Jahresende 2026 täglich ab 20:00 Uhr, im ersten Halbjahr 2027 an Wochenendnächten).

 


  1. Herausforderungen

Seitens der Mitglieder des Bauausschusses und des Lübeck Managements als Interessensvertretung der Gewerbebetriebe vor Ort wurden verschiedene Herausforderungen in der ÖPNV-Anbindung benannt:

 

  1. Erreichbarkeit im Abendverkehr
  2. Erreichbarkeit aus dem südlichen Stadtgebiet
  3. Erreichbarkeit aus Richtung Gustav-Radbruch-Platz
  4. Taktung im Busverkehr von/nach ZOB/Hauptbahnhof

 

  1. Erreichbarkeit im Abendverkehr

Im Abendverkehr (nach etwa 20:30 Uhr) fahren die Buslinien in Lübeck als sogenannte Sternfahrten: Die Buslinien treffen sich jeweils zur halben und/oder zur vollen Stunde am ZOB/Hauptbahnhof und bieten so Rundum-Anschlüsse zu den anderen Buslinien sowie vom/zum Bahnverkehr. Die Sternfahrten finden zwischen 21:00 Uhr und 0:30 Uhr statt.

 

Auf dem Südabschnitt der Buslinie 7 zwischen ZOB/Hauptbahnhof und Bahnhof Moisling findet nur ein eingeschränkter Abendverkehr statt. Zur Sternfahrt um 21:00 Uhr findet täglich die letzte Ankunft aus Richtung Bahnhof Moisling sowie die letzte Abfahrt in Richtung Bahnhof Moisling statt. Wie oben erwähnt, gibt es lediglich montags bis freitags zu den Sternfahrten um 22:30 Uhr und 23:30 Uhr Einzelfahrten aus Richtung Genin zum ZOB/Hauptbahnhof, die dann auch die Mühlenstraße bedienen. Diese Einzelfahrten dienen der Bedienung der Schichtwechsel im Gewerbegebiet Genin.

 

Von Seiten der Gewerbetreibenden vor Ort wurde das frühe Ende des Betriebs der Linie 7 bemängelt. Die Verwaltung hat daher gemeinsam mit SWL Mobil Möglichkeiten geprüft, die Mühlenstraße im Abendverkehr mit Bussen anzubinden. Zum Fahrplanwechsel am 3. Januar 2027 wird folgende Ergänzung umgesetzt:

 

Die Linie 7 erhält zusätzliche Fahrten im 30-Minuten-Takt, die die weiteren Sternfahrten (21:30 Uhr bis 0:30 Uhr) bedienen. Diese Fahrten befahren aber nicht den kompletten Linienverlauf über Genin bis Bahnhof Moisling, sondern fahren als „Ringlinie“ im Linienverlauf ZOB/Hauptbahnhof – Stadthalle – Fegefeuer – Königstraße – Kohlmarkt – Holstentorplatz – ZOB/Hauptbahnhof. Am ZOB/Hauptbahnhof besteht dann jeweils Übergang zu den Buslinien in die weiteren Stadtteile.

 

Die Maßnahme kann zum Fahrplanwechsel am 3. Januar 2027 ohne weitere Mehrkosten umgesetzt werden, da sich in der Detailplanung der übrigen Änderungen zum Fahrplanwechsel (vgl. Vorlagen 20/0157 und 20/0162) entsprechende Reserven ergaben.

 

Abbildung 2: Linienverlauf und Haltestellen der zusätzlichen Abenfahrten der Linie 7.

 

  1. Erreichbarkeit aus dem südlichen Stadtgebiet

Bis zur Sperrung der Mühlentorbrücke bestanden von nahezu allen Bushaltestellen im Stadtteil St. Jürgen umsteigefreie Verbindungen zu den Haltestellen Fegefeuer und Stadthalle. Dementsprechend bestanden auch starke Ein- und Aussteigerbeziehungen. Die Haltestelle Fegefeuer wies im 1. Quartal 2025 durchschnittlich ca. 1.200 Einsteigende pro Tag in Richtung St. Jürgen auf, die Haltestelle Stadthalle ca. 500. Die Mehrheit dieser Fahrgäste nutzten die Linien in Richtung Ratzeburger Allee (ca. 950 dieser Einsteigenden).

 

Vor diesem Hintergrund hatten Verwaltung und SWL Mobil im Vorfeld der Sperrung genau untersucht, ob die Umleitung weiterer Buslinien aus dem südlichen Stadtgebiet in die Mühlenstraße möglich ist. Allerdings wurde hiervon in der weiteren Planung Abstand genommen. Hier spielten folgende Aspekte eine Rolle:

 

  • Fahrtwegverlängerungen:

Für die übrigen Linien aus dem südlichen Stadtgebiet (außer der Linie 7) wäre eine Linienführung über die Mühlenstraße mit teils erheblichen Fahrtwegverlängerungen verbunden (vgl. auch Abbildung 3).

  • Entfallende Haltestellen:

Für umgeleitete Linien aus der Kronsforder Allee müssten die Haltestellen Overbeckstraße und Verwaltungszentrum Mühlentor entfallen. Für umgeleitete Linien aus der Ratzeburger Allee müssten die Haltestellen Stresemannstraße und Wasserkunst (sowie ggf. Fahlenkampsweg und Kahlhorststraße) entfallen.

  • Attraktivität für durchfahrende Fahrgäste:

Die Fahrtwegverlängerungen führen zu deutlich verlängerten Fahrtzeiten, insbesondere in und aus Richtung UKSH und Universität/Technische Hochschule. Zwar wiesen die Haltestellen Fegefeuer und Stadthalle täglich ca. 1.700 Einsteigende in Richtung St. Jürgen auf. Gleichzeitig lag die Gesamtbesetzung der Busse in Richtung St. Jürgen ab der Haltestelle Stadthalle bei ca. 9.700 Personen pro Tag. Ca. 80 % dieser Personen stiegen also nicht in der Mühlenstraße ein und wären somit von deutlich verlängerten Fahrtzeiten negativ betroffen.


  • Betriebliche Umsetzbarkeit:

Die verlängerten Fahrtzeiten können auf den meisten Linien zu mindestens einer Tageszeit nicht im Rahmen der bestehenden Wendezeiten aufgefangen werden, z. B. montags bis freitags tagsüber auf den Linien 2, 4 und 8, samstags auf der Linie 6 oder im täglichen Abendverkehr auf den Linien 1, 8, 9 und 16. Durch eine Führung dieser Buslinien über die Mühlenstraße entstünde zusätzlicher Fahrzeug- und Fahrpersonalbedarf für SWL Mobil, der zu Mehrkosten führen würde und für SWL Mobil zumindest in der Hauptverkehrszeit nicht abbildbar sein könnte.

  • Betriebsstabilität:

Um aus dem südlichen Stadtgebiet über Possehlstraße und Wallstraße die Mühlenstraße zu erreichen, ist eine Fahrt über den Berliner Platz notwendig. Diese Linienführung stellt sich aktuell für die Linien 7 und 30 als verspätungsanfällig heraus. Zusätzliche Linien, die den Berliner Platz befahren, hätten damit neben den ohnehin verlängerten planmäßigen Fahrtzeiten noch mit Verspätungen zu kämpfen.

  • Einschränkung „Lübeck-Takt“:

Theoretisch denkbar wäre es, die oben genannten Nachteile zu verringern, indem nur einzelne der Buslinien aus den Linienbündeln über die Mühlenstraße geführt werden. Dies würde allerdings auf den betroffenen Strecken zu einer erheblichen Einschränkung des „Lübeck-Takt“ führen. Zum einen wären wichtige Haltestellen wie z. B. Verwaltungszentrum Mühlentor nicht mehr im 10-Minuten-Takt erreichbar. Aber auch im weiteren Verlauf würden sich die Fahrtzeiten der Linien ändern, sodass kein genauer 10-Minuten-Takt mehr vorhanden wäre. Damit wäre die Merkbarkeit und Einfachheit des Angebots deutlich reduziert. Der „Lübeck-Takt“ ist die Erfolgsgeschichte im ÖPNV der letzten Jahre und sollte nicht beeinträchtigt werden.

 

Abbildung 3: Umleitungswege für Buslinien von der Kronsforder Allee (grün) und von der Ratzeburger Allee (blau). Die rot markierten Haltestellen entfielen für die jeweiligen Linien. Die Fahrtzeiten verlängern sich um bis zu sieben Minuten pro Fahrt.

 

Nach Einschätzung von Verwaltung und SWL Mobil wäre eine direkte Busverbindung zwischen der Mühlenstraße und dem südlichen Stadtgebiet nur als zusätzliche Leistung bzw. als neue Buslinie denkbar. Diese müsste entweder zusätzlich finanziert werden oder mit Einschränkungen/Abbestellungen auf anderen Abschnitten im Netz einher gehen. Da durch die Linie 7 sowie die Haltestellen Kohlmarkt/Wahmstraße, Krähenstraße, Hüxtertorallee und Stresemannstraße eine gemäß 5. RNVP ausreichende Erschließung gegeben ist, wird dies von der Verwaltung und von SWL Mobil allerdings nicht als sinnvoll eingeschätzt.

 

Die von einem Mitglied des Bauausschusses vorgeschlagene Umsteigeverbindung zwischen den Haltestellen Stresemannstraße und Stadthalle über die Behelfsbrücke hat nach Ansicht von Verwaltung und SWL Mobil kein Potenzial, die Erreichbarkeit für das südliche Stadtgebiet zu verbessern. Die zeitliche Ausweitung der Linie 7 in den Abend sorgt zwar dafür, dass auf der „Altstadtseite“ zu allen Verkehrszeiten ein Anschluss bestünde. Durch die Verlegung der Haltestelle Stadthalle beträgt der Fußweg zwischen den beiden Haltestellen aber ca. 400 m bis 450 m. Dies ist länger als der direkte Fußweg zwischen den Haltestellen Fegefeuer und Krähenstraße – an dieser Haltestelle halten ebenfalls alle Linien, die auch an der Stresemannstraße halten. Demnach wäre diese Umsteigeverbindung für keine Nutzendengruppe sinnvoll.

 

  1. Erreichbarkeit aus Richtung Gustav-Radbruch-Platz

Bis zur Sperrung der Mühlentorbrücke war auch der Gustav-Radbruch-Platz als zentraler Netzknoten nördlich der Altstadt mit den Linien 4, 15 und 25 umsteigefrei mit der Mühlenstraße verbunden. Die Fahrgastfrequenz war allerdings im Vergleich mit den Relationen Mühlenstraße – ZOB/Hauptbahnhof und Mühlenstraße – St. Jürgen niedrig:

 

  • Auf der Linie 4 stiegen täglich ca. 75 Fahrgäste in Richtung Gustav-Radbruch-Platz/Heiweg an den Haltestellen Fegefeuer und Stadthalle ein.
  • Auf den Linien 15 und 25 zusammen stiegen täglich ca. 65 Fahrgäste in Richtung Falkenstraße/Gustav-Radbruch-Platz an den Haltestellen Fegefeuer und Stadthalle ein.

 

Zum Fahrplanwechsel am 3. Januar 2027 wird die Linie 4 als Linie zwischen Gustav-Radbruch-Platz und St. Jürgen wieder eingeführt, bedient allerdings die Mühlenstraße aufgrund der unter b) aufgeführten Nachteile nicht.

 

Die Linien 15 und 25 verlaufen seit der Sperrung der Mühlentorbrücke tangential an der Altstadt vorbei und verbinden somit den Gustav-Radbruch-Platz direkt mit den Sana-Kliniken und der Endhaltestelle Sudetenstraße. Hier gibt es am 3. Januar 2027 ebenfalls Anpassungen. Der Verkehr zwischen Sudetenstraße und Gustav-Radbruch-Platz wird dann einheitlich unter der Liniennummer 15 im 30-Minuten-Takt abgewickelt. Montags bis freitags fährt jede zweite Fahrt vom Gustav-Radbruch-Platz weiter über die Altstadtinsel zum ZOB/Hauptbahnhof (vgl. Vorlagen 20/0157 und 20/0162).

 

Ein Mitglied des Bauausschusses hat vorgeschlagen, diese Linie 15 anzupassen und als Ringlinie mit dem Verlauf Sudetenstraße – Falkenstraße – Gustav-Radbruch-Platz – Beckergrube – Mühlenstraße – Sudetenstraße zu führen. Diese Überlegung wird allerdings von Verwaltung und SWL Mobil als nicht sinnvoll eingeschätzt:

 

  • Bei einem gleichbleibenden Fahrzeugeinsatz kann die Ringlinie entweder in einer Richtung im 30-Minuten-Takt oder in beiden Richtungen jeweils im 60-Minuten-Takt  betrieben werden. Die bisher von der Linie 15 angebotenen, schnellen Verbindungen zwischen Gustav-Radbruch-Platz und den Haltestellen entlang der Falkenstraße sowie in die Kronsforder Allee (dort insbesondere Verwaltungszentrum Mühlentor und Sana Kliniken) wären gar nicht mehr, in einer geringeren Taktung und/oder nur mit erheblichen Umwegen möglich.
  • Eine Ringlinie mit einem 30-Minuten-Takt in beiden Richtungen kann nur mit einem Fahrzeugmehrbedarf realisiert werden, der für SWL Mobil zumindest in der Hauptverkehrszeit nicht abbildbar sein könnte. Gegenüber dem geplanten Fahrplan der Linie 15 entstünden zudem Mehrkosten in Höhe von mindestens 500.000 EUR/Jahr.
  • In beiden Varianten entfiele die geplante und vor Ort geforderte umsteigefreie Verbindung von Falkenstraße und Sudetenstraße zum ZOB/Hauptbahnhof.

 

Abbildung 4: Linienverlauf der Linie 15 gemäß Vorschlag als Ringlinie Sudetenstraße – Verwaltungszentrum Mühlentor – Gustav-Radbruch-Platz – Innenstadt – Sudetenstraße. Der Linienweg von/nach ZOB/Hauptbahnhof entfiele.

 

Als Variante wurde geprüft, die Linie 15 wie vorgesehen vom Gustav-Radbruch-Platz über die Altstadtinsel zum ZOB/Hauptbahnhof zu verlängern, hierbei allerdings über die Mühlenstraße zu fahren. Dies ist aufgrund der betrieblichen Verknüpfung der Linie 15 mit der Linie 14 (ZOB/Hauptbahnhof – Sana-Kliniken – Stephensonstraße) allerdings nicht sinnvoll umsetzbar, da dann die Wendezeiten der Linie 14 an der Haltestelle Stephensonstraße nicht ausreichen.

 

Eine denkbare zusätzliche Linie in das südliche Stadtgebiet (vgl. unter b) könnte ihren Ausgangspunkt am Gustav-Radbruch-Platz nehmen und so auch die Verbindung Gustav-Radbruch-Platz – Mühlenstraße wiederherstellen.

 

  1. Taktung im Busverkehr von/nach ZOB/Hauptbahnhof

Vom Lübeck Management wurde vorgeschlagen, die Bustaktung zwischen der Mühlenstraße und ZOB/Hauptbahnhof tagsüber über den 15-Minuten-Takt der Linie 7 hinaus zu erhöhen. Dies wäre durch zusätzliche Busse, z. B. durch das Aufgreifen der Ringlinie im Abendverkehr (vgl. unter a) möglich.

 

Verwaltung und SWL Mobil sehen diesen Ansatz als nicht sinnvoll an. Die hohe Attraktivität der ÖPNV-Anbindung der Mühlenstraße vor der Sperrung der Mühlentorbrücke ergab sich daraus, dass große Teile des Stadtgebiets umsteigefreie Direktverbindungen mit unterschiedlichen Linien in die Mühlenstraße aufwiesen. Eine Verdichtung der Linie 7 durch zusätzliche Fahrten oder den oben dargestellten Ringverkehr hätte hier keinen spürbaren Effekt. Es würden keine zusätzlichen Bevölkerungsschwerpunkte umsteigefrei angebunden, es würden sich lediglich die Umsteigezeiten zwischen der Linie 7 und den Anschlusslinien am ZOB/Hauptbahnhof verringern. Die Überlagerung der Ringlinie mit den regulären Fahrten der Linie 7 von/bis Bahnhof Moisling könnte zudem für Fahrgäste verwirrend sein und/oder zu Pulkverkehren führen. Daneben wären hohe Mehrkosten zu erwarten.

 

 

  1. Ausblick

Mit der zusätzlichen Haltestelle Stadthalle (in Richtung Kohlmarkt), der beidseitigen Wiederinbetriebnahme der Haltestelle Stresemannstraße sowie dem ab dem 3. Januar 2027 umgesetzten Abendverkehr in der Relation ZOB/Hauptbahnhof – Mühlenstraße – ZOB/Hauptbahnhof sind nach Einschätzung von Verwaltung und SWL Mobil alle wahrgenommenen „Angebotslücken“ geschlossen. Der in der Tat eingetretenen grundsätzlichen Verschlechterung des ÖPNV-Angebotes in der Mühlenstraße kann allerdings während der Brückensanierung der Mühlentorbrücke nicht mit vertretbarem Aufwand und nicht mit anderen gravierenden Nachteilen begegnet werden.

 

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