ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0397

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Beratungsfolge

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Anlass:

Beschluss der Bürgerschaft am 23.02.2023 (VO 1551-02-01-01-02):

 

Der Bürgermeister wird gebeten, eine zeitlich befristete Teileinziehung von öffentlichen Parkflächen an der Kanalstraße neben der Klughafenbrücke (Parkbereich 3) zu prüfen und einzuleiten, damit hier Ausweichflächen für Dauerparker aus dem ab März geschlossenen Parkhaus Falkenstraße untergebracht werden können.

 

Der Bürgermeister in seiner Funktion als Gesellschafter der KWL sowie die von der Lübecker Bürgerschaft in den Aufsichtsrat der KWL entsandten Mitglieder werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Sanierung des Parkhauses Falkenstraße dieses derart mit Solarmodulen ausgestattet wird, dass ein größtmöglicher Ertrag an erneuerbarer Energie generiert wird. Hierzu ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen und der Bürgerschaft zu berichten. Zudem ist zu berichten, wie mehr als 1,5 % der Parkhausplätze mit E- Ladestationen ausgerüstet werden können.

 

Darüber hinaus ist zu berichten, ob für den künftigen Betrieb des Parkhauses 8 Fahrradstellplätze als ausreichendes Angebot anzusehen sind.

 

 

 

 

Bericht:

Mit VO/2022/11551 wurden die politischen Gremien im November 2022 über die geplante Instandsetzung des Parkhaus Falkenstraße informiert.

 

Über die alternativen Parkmöglichkeiten im Zeitraum der Sanierung wurde mit 2022/11551-02-01 berichtet. Dort wurde auch ausgeführt, dass eine vorübergehende Umnutzung der Parkflächen an der Kanalstraße rechtlich nicht möglich ist. Bereits in der Vergangenheit wurde dies mit dem Ergebnis geprüft, dass weder eine stille Umnutzung der vorhandenen Parkflächen in Betracht kommt, noch eine förmliche Entwidmung ohne weiteres umsetzbar wäre. Trotzdem konnten die Parkplätze an der Kanalstraße genutzt werden, entweder gegen entsprechende Gebühr oder ab 18 Uhr kostenfrei. Zudem wurde das Parkhaus Burgtor für Kurzzeitparkende geschlossen, um hier ein möglichst großes Angebot für Dauerparkende einzurichten.

 

Das sanierte Parkhaus hat Platz für 316 Kraftfahrzeuge. Davon werden 184 Stellplätze Kurzzeitparkenden und 132 Dauerparkenden angeboten. Zudem ist Platz für 13 Motorräder und acht Fahrräder. Es gibt zehn Stellplätze mit Ladestationen für E-Autos, davon einen für Mobilitätseingeschränkte, zusätzlich drei für Stadtautos. Neun Parkplätze sind Frauenparkplätze. Die Öffnungszeiten konnten durch ein neues Zugangssystem auf 24 Stunden 7 Tage die Woche ausgeweitet werden.

 

Ohne die drei Carsharing-Stellplätze in die Rechnung einzubeziehen bieten zukünftig folglich über 3 % der Stellplätze eine Lademöglichkeit. Auf die Stellplätze für Kurzzeitparkende gerechnet beträgt die Quote über 5 %.

 

Die acht Stellplätze für Fahrräder werden als ausreichend bewertet. Sie waren in der Vergangenheit selten bis nie ausgelastet. Zudem befinden sich im Umfeld weitere Fahrradbügel. Nachgefragt werden Stellplätze für Fahrräder eher direkt im Quartier oder in der Altstadt selbst. Der Bedarf im Parkhaus selbst wird aber auch nach Eröffnung beobachtet, um hier ggf. reagieren zu können.

 

Bezüglich der Ausstattung mit Solarmodulen wurden (zeit-)intensive Abstimmungen vorgenommen. Zum einen wurde seitens der KWL mit der Stadtbildpflege und der Welterbebeauftragten eruiert, welche Umsetzungsmöglichkeiten direkt an der Altstadtinsel bestehen. Zum anderen mussten Ideen entwickelt werden, die sowohl den Status als offene Großgarage nicht gefährden als auch die Stellplatzanzahl nicht wesentlich reduzieren. Im Ergebnis wurde die Idee einer auf dem Freideck aufgeständerten PV-Anlage entwickelt. Dazu wurden Kostenschätzungen eingeholt und vor allem die Abstimmung mit den Stadtwerken Lübeck aufgenommen. Da diese Ständerkonstruktion relativ aufwendig ist im Vergleich zu anderen PV-Anlagen, kann sich die Stadtwerke Lübeck keine eigenwirtschaftliche Lösung vorstellen. Die Stadtwerke benötigen nach eigener Aussage einen Zuschuss von über 100.000,00 EUR. Die restlichen Kosten ließen sich vermutlich aus dem Verkauf des Ladestroms für die Stadtwerke refinanzieren. Für einen solchen Zuschuss wurden verschiedene Fördermöglichkeiten durch die KWL geprüft. Diese ergaben aber keine positiven Ergebnisse.

 

Auch für die KWL bzw. mittelbar die HL ist diese aufwendige PV-Anlage aufgrund des schwankenden Eigenverbrauchs des Parkhauses nicht wirtschaftlich zu betreiben. Andere PV-Anlagen, die ohne aufwendiges extra zu errichtendes Ständerwerk auskommen, sind deutlich wirtschaftlicher zu betreiben.

 

Aus diesem Grund scheidet auch das neue Modell des Energy Sharings aus. Die finanziellen Vorteile für mögliche Abnehmer im Umkreis sind sehr gering, da der Strom hier vergleichsweise teuer produziert wird und zusätzlich trotzdem die entsprechenden Netzentgelte zu leisten sind.

 

Zusammenfassend wäre es technisch und voraussichtlich auch rechtlich möglich auf dem Dach eine aufgeständerte PV-Anlage mit max. 70 kWp zu errichten. Durch die verhältnismäßig hohen Errichtungskosten lässt sich aber weder für die Eigentümerin des Parkhauses (KWL) und die Parkhausbetreiberin (HL) noch für die örtlichen Stadtwerke ein wirtschaftlicher Betrieb darstellen. In Absprache zwischen HL und KWL wird aus den Parkeinnahmen eine kleine PV-Anlage (sogenanntes Balkonkraftwerk) beschafft und installiert. Diese ist geeignet, um durch den Grundverbrauch des Parkhauses zur Senkung der Betriebskosten beizutragen.

 

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