ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0275

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Beratungsfolge

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Anlass:

Im Zuge der Entwicklung des Neubaugebiets Lauerhofer Feld wurde die Bushaltestelle „Grünfeldt-Ring“ neu errichtet. Dadurch ist der Abstand zur bisherigen Bushaltestelle Herbartweg zu gering geworden, sodass eine Verlegung der Haltestelle in südlicher Richtung sowie ein Neubau erforderlich sind.

 

Der Neubau wird barrierefrei gestaltet, um den Anforderungen und Belangen mobilitätseingeschränkter Personen künftig gerecht zu werden. Zudem befindet sich am vorgesehenen Standort derzeit eine provisorische Bushaltestelle im Bereich von Fahrbahnrandparkplätzen, an denen der Ein und Ausstieg über unbefestigte Flächen erfolgt. Es ist daher erforderlich, die Haltestelle dauerhaft am Standort des bisherigen Provisoriums barrierefrei herzurichten.

 

 

Bericht:

Gesetzliche Vorgabe zum Barrierefreien Umbau von Bushaltestellen

Die gesetzlichen Vorgaben im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sahen einen Ausbau aller ÖPNV-Haltestellen bis Ende 2021 vor. Dieses Ziel gilt generell weiter und ist auch im 5. RNVP der Hansestadt (VO/2024/13416), der am 28.11.2024 von der Bürgerschaft beschlossen wurde, festgeschrieben.

 

Beschreibung der Maßnahme

Haltestellen/Buslinien

Im Einzelnen ist folgende Haltestellenposition betroffen (sa = stadtauswärts):

 

  • 41, 21, 3, 11 Herbartweg sa

 

Bereich/Standards

Die Standards für die barrierefreie Warteflächengestaltung sowie den barrierefreien Ein- und Ausstieg sind im Kapitel 7.8.2 Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit der aktuell beschlossenen 5. Fortschreibung des RNVP für die Hansestadt Lübeck beschrieben. Es handelt sich im Wesentlichen um einen von sechs Bereichen, die in der Tabelle 26 beschrieben sind. Der Standard orientiert sich am „Leitfaden für barrierefreie Bushaltestellen in Schleswig-Holstein für Baulastträger“ der NAH.SH.

 

Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind der v. g. Tabelle entnommen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob alle Kriterien für die Haltestelle umsetzbar sind.

 

  • Die Anordnung von Fahrbahnrandhaltestellen, wo immer möglich, zur Stärkung des Umweltverbundes zur Erreichung einer Reisezeitverkürzung
  • Barrierefreie Warteflächengestaltung sowie barrierefreier Ein- und Ausstieg
  • Kontrastreiche Farbgebung der Oberflächen
  • Ausreichende Beleuchtung
  • Einsatz von Sonderborden, in Lübeck Standard: Kasseler Sonderbord
  • Eine Bordsteinhöhe von gewählt 18 cm zur Minimierung der Einstiegshöhe
  • Blindenleitstreifen und - orientierungssysteme
  • Eine Wartehalle (Fahrgastunterstand/FGU)
  • Eine gute Übersichtlichkeit und Einsehbarkeit
  • Optimierung der Zuwegung zu der Haltestelle
  • Ausreichend Bewegungsraum (mind. 1,50 m x 1,50 m) auch vor und in den FGUn

 

In der Realität können nicht immer alle Belange der Mindestanforderungen an die Barriere-freiheit realisiert werden, z. B. aufgrund der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten, Flächen-beschränkungen und sich überlagernden Nutzungsansprüchen. Insbesondere bei der Führung des Fuß- und Radverkehrs müssen häufig Kompromisse getroffen werden bzw. es konnte an der Bestandsituation nichts verändert werden.

 

Überquerungsmöglichkeiten

Eine Überquerungsmöglichkeit der Schlutuper Straße im Nahbereich der Haltestelle ist immer über eine Lichtsignalanlage gegeben. Diese ist nicht barrierefrei (gemeint sind taktile Elemente) ausgebaut. Dies müsste zeitnah in einem nächsten Schritt nachgeholt werden.

Sowohl der Beirat für Menschen mit Behinderungen als auch der Beirat für Seniorinnen und Senioren wurde im Zuge der Planung beteiligt.

 

Nachfolgend werden die Umplanungen der Haltestellenposition vorgestellt:

Eckpunkte/Randbedinungen

 

  • Fahrtrichtung stadtauswärts
  • Vier Buslinien
  • Keine Grundstückszufahrten
  • Verkehrsbelastung für eine Fahrbahnrandhaltestelle hoch
  • Frequenz bzw. Taktung der Buslinien steht dem Bau einer Fahrbahnrandhaltestelle nicht entgegen
  • LSA-Fahrbahn-Querung in 18 m Entfernung vorhanden
  • Haltestelle unmittelbar vor der Einmündung Herbartweg

 

Begründung für die Fahrbahnrandhaltestelle:

  • Trotz der hohen Verkehrsbelastung und Taktung ist die Ausbildung der Haltestelle als Fahrbahnrandhaltestelle verkehrlich und betrieblich vertretbar, da die Busse mit Ausnahme der Buslinie 3 im 10MinutenTakt verkehren. Die Buslinie 3 bedient die Haltestelle im Abstand von einer Minute zur Linie 11. Aufgrund der ausschließlichen Bedienung zum Fahrgastwechsel sowie der relativ geringen Zahl an Ein- und Aussteigern sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs zu erwarten. Dies wird zusätzlich dadurch gestützt, dass die benachbarten Haltestellen Marli-Ring und Grünfeldt-Ring stadtauswärts ebenfalls als Fahrbahnrandhaltestellen ausgebildet sind.
  • Die Haltestelle ist dem Typus einer Normalhaltestelle zuzuordnen.
  • Das vorhandene Linienangebot steht der gewählten Haltestellenform nicht entgegen.
  • Die geradlinige Anfahrbarkeit der Busse ermöglicht eine geordnete Betriebsabwicklung.
  • Aufgrund der zu erwartenden kurzen Haltezeiten ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Linienbetriebs sowie des übrigen Verkehrs zu erwarten.
  • Während der Bauzeit kann die Bedienung der Haltestelle durch eine Ersatzhaltestelle im Bereich der stadtauswärts vorhandenen Parkflächen entsprechend dem bestehenden Provisorium sichergestellt werden.

 

Ausbildung der Haltestelle – Fahrgastunterstand (FGU):

Obwohl die Haltestelle im Rahmen des RNVP als Normalhaltestelle ohne Fahrgastunterstand geführt wird, wird am neuen Standort ein Fahrgastunterstand (FGU) geplant. Grund hierfür sind die im Bestand vorhandene Nutzungsgewohnheit mit einem bestehenden FGU sowie die Absicht, die Nutzendenqualität am neuen Standort nicht zu verschlechtern.

 

Zudem war der FGU im Bestand von der Firma Wall mit einer Werbetafel ausgestattet, durch den bereits Werbeeinnahmen generiert wurden. Der Erhalt des FGU am neuen Standort ermöglicht es, diese werblichen Einnahmen auch zukünftig weiterhin zu erzielen und die Haltestelle dadurch als wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme abzubilden.

 

Die Haltestelle wird im Rahmen der Maßnahme als zukunftsfähige Station geplant. Die Einbindung eines Fahrgastunterstands trägt dazu bei, die Haltestelle heute auf einem Qualitätsniveau auszubilden, das den mittel bis langfristigen Anforderungen an Komfort, Barrierefreiheit und Nutzungsklima gerecht wird. Die Investition in den FGU stellt sich im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme als vertretbare, vorsorgliche Aufwertung dar, die langfristig Nutzendenzahlen und Akzeptanz stabilisiert und späteren Nachrüstungen entgegenwirkt

 

 

Abbildung 1: Herbartweg stadtauswärts

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Vorplanung wurde eine (Bau-)Kostenschätzung erarbeitet, welche die zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Bau- und Planungskosten beinhaltet. Im Zuge der noch für 2026 geplanten Ausschreibung wurden Kosten in Höhe von 88.000,00 EUR brutto (investive Baukosten) ermittelt.

 

Die Maßnahme wird aus dem Bereichsbudget gedeckt und unterjährig auf dem Produktsachkonto 541001 573 7852000 Gemeindestraße/Bushaltestellen sortiert.

 

Zeitplan

Sowohl die Ausschreibung als auch die Umsetzung der Baumaßnahme sollen bis Ende Dezember abgeschlossen sein.

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