Beschlussvorlage öffentlich - 20/0249
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Geplant
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Aug 20, 2026
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Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Vorberatung
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Sep 1, 2026
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 3, 2026
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Geplant
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 7, 2026
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Sep 14, 2026
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Geplant
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Sep 14, 2026
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Sep 15, 2026
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Bereit
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Beschlussvorschlag
1. Der Haushaltsplan 2027, bestehend aus
dem Vorbericht Anlage 1
je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2
dem Stellenplan sowie Anlage 3
dem Beteiligungsbericht Anlage 4
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den
städtischen Budgetübersichten Anlage 5
werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts Anlage 6
und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7
zur Kenntnis genommen.
3. Zur weiteren Verringerung des Defizits werden die
Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen Anlage 8
und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 250 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.
5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2027 wird
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.222.252.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.384.403.600EUR
einen Jahresfehlbetrag von 161.997.800 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.185.278.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.307.082.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 178.810.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 216.773.700 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen 63.617.800 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 86.773.100 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 550.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.324,874
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 412 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus-gaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachaus-schuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2027 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
Begründung:
Allgemeiner Überblick
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.
Nach Defiziten in 2025 und 2026 wird auch das Haushaltsjahr 2027 mit einem Fehlbetrag zu planen sein. Die Mai-Steuerschätzung führt zu einer Stagnation der Steuereinnahmen. Gegenüber der Novembersteuerschätzung müssen lt. Städteverband SH die Einnahmeerwartungen erneut reduziert werden. Die in den letzten Jahren nur gering gestiegene Gewerbesteuer als größte kommunale Ertragsquelle wird mit den Folgen weltweiter kriegerischer Auseinandersetzungen nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt führen können. Auf der Ausgabenseite sind inflationsbedingte Steigerungen abzubilden. Bund und Länder reagieren verhalten auf Forderungen zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung. So hat der Bund mit dem „Länder- und Kommunalentlastungsgesetz“ jährlich 1 Milliarde EUR bereitgestellt. Dieser stehen 29,4 Milliarden EUR Finanzierungsdefizite in den Kommunen gegenüber (Stand 2025) [1]. Allein die Kassenkredite der Kommunen wuchsen im ersten Quartal 2025 um 27.8% von 32,7 auf 41,8 Milliarden EUR und damit zehnfach mehr als der zur Verfügung stehende Betrag, der wieder nur zu einem Teil bei den Kommunen ankommen wird.
Für die Planung des städtischen Haushalts 2027 wurde die zum Haushalt 2026 abgebildete mittelfristige Finanzplanung zur Grundlage für 2027 erklärt. Im Ergebnis schließt die Verwaltungsplanung mit einem Defizit von 170,4 Mio. EUR.
Gegensteuerungsmaßnahmen seit 2024
Mit Beginn der Negativentwicklung im laufenden Haushalt 2024 wurde in diesem Jahr mit einer Haushaltssperre gearbeitet, um noch im aktuellen Haushaltsjahr erste Einsparungen zu ermöglichen. Parallel wurde für die Haushaltsplanung 2025 wie auch für das Folgejahr eine Konsolidierungsliste aufgelegt. Die darin enthaltenen Verwaltungsvorschläge wurden in den kommunalpolitischen Beratungen intensiv diskutiert und mit Haushaltsbegleitbeschlüssen verändert und ergänzt. In den Haushaltsgenehmigungen für die Jahre 2025 und 2026 wurden die Sparbemühungen der Hansestadt Lübeck ausdrücklich anerkannt, aber weitere Anstrengungen zur Reduzierung der Defizite angemahnt. Diese Anstrengungen sollen insbesondere den Anstieg bei den Aufwendungen reduzieren.
Für die Planung des Haushalts 2027 werden die Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Vorjahr fortgeschrieben und ergänzt. Damit lassen sich Wirkungen der Beschlüsse nachvollziehen, und der Fokus wird auf strukturelle Veränderungen gelegt. Die Konsolidierungsliste 2027 enthält ergänzend auch perspektivische Maßnahmen z.B. aus Organisationsveränderungen. Nachhaltig wirken wird eine geplante Aufgabenkritik. Bestehende Überlegungen der Verwaltung wurden mit Haushaltsbegleitbeschluss 2026 Ziffer 14 dahingehend ergänzt, dass in den kommenden 3 Jahren eine Verwaltungsagenda 2035 (AGENDA HL35) zu entwickeln ist. Eine Arbeitsgruppe aus Kommunalpolitik und Verwaltung begleitet den Prozess. Verwaltungsseitig liegt bereits ein Konzept zur Einführung einer stadtweiten regelmäßigen Aufgabenkritik vor, gefolgt von einem Geschäftsverteilungsplan als Grundlage für die Aufgabenkritik.
Der Stellenplan 2027 enthält insgesamt 32 neue Planstellen. Insgesamt reduziert sich die Anzahl der Stellen insb. durch die Auslagerung der LPA zum Eigenbetrieb um 82,343 Stellen auf insg. 4.324,874 Stellen. Sämtliche Neuschaffungen entsprechen den Vorgaben gemäß Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2026. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Budgetübersichten der Fachbereiche. Die jeweils angeführten Begründungen helfen bei der Einordnung und Prüfung der Notwendigkeit der einzelnen Stellen.
Mit aufwachsendem Defizit wird die tägliche Liquidität immer stärker über Kassenkredite abgebildet. Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite von 495 Mio. EUR bildet die mangelnde Finanzausstattung in der täglichen Finanzdisposition ab. Bei weiteren Veränderungen am Zinsmarkt kann es wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern weiter auch mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann ein Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird auf 250 Millionen veranschlagt.
Welterbeabgabe
Ausgehend von dem Berichtsauftrag zur Einführung einer Übernachtungssteuer und dem Bericht der Verwaltung dazu mit VO/2022/11237-02 wurde landesseitig auf Wunsch der Hansestadt Lübeck das Kommunalabgabengesetz geändert. Zwar wird weiterhin neben einer Kurabgabe kein Übernachtungssteuer erhoben werden dürfen. Aber eine neu einzuführende Gästeabgabe kann ähnlich wie die heutige Kurabgabe im Stadtteil Travemünde künftig auch für die Innenstadt erhoben werden. Diese, in Lübeck als Welterbeabgabe zu bezeichnende Form der Tourismusfinanzierung, wird es ermöglichen, die besonderen historischen Gegebenheiten der Hansestadt Lübeck für den Tourismus hervorzuheben. Einige bisherige Leistungen wie z.B. die Weihnachtsbeleuchtung können über die Abgabe refinanziert werden, woraus sich eine direkte Haushaltsentlastung ergib. Anders als noch in 2026 mit einer Übernachtungssteuer vorgesehen fließen die Erträge aus der Welterbeabgabe nicht dem allgemeinen Haushalt zu, sondern dienen konkret der Gegenfinanzierung touristischer Maßnahmen. Der Entlastungseffekt für den Haushalt tritt über den Umweg ein, dass der Zuschuss an die LTM reduziert werden kann. Ergänzend können neue Maßnahmen aus der Abgabe finanziert werden mit dem Ziel, die historische Altstadt für Touristen noch attraktiver zu machen.
Eigenbetrieb Hafen Lübeck Ports
Termingerecht wird zum 1.1.2027 der neue Eigenbetrieb Lübeck Ports gegründet, wie es die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 27.11.2025 beschlossen hat. Mit der Vorlage 20/0221 konnte u.a. der erste Wirtschaftsplan vorgelegt werden. Die bisher im (unter Steuerungsgesichtspunkten sehr heterogenen) Produkt „Wasser und Hafen“ zusammengefassten Tätigkeiten werden aufgeteilt: Der Eigenbetrieb umfasst die wirtschaftliche Betätigung im Bereich Hafen (Handelshafen) sowie die Hafenbahn. Andere Bereiche (Sportboothäfen, Gewässerunterhaltung, Verwaltung sonstiger Flächen) bleiben in der Kernverwaltung; hier wird der Eigenbetrieb aber dienstleistend tätig sein, damit keine Doppelstrukturen aufgebaut werden müssen. Der Eigenbetrieb wird in einer eigenen ERP-Software alle notwendigen Daten zusammenführen, die Hafenimmobilien direkt verwalten und Personal zielgerichtet einsetzen. Dazu wird im Eigenbetrieb u.a. eine neue Kostenrechnung wie auch ein Vermögensmanagement aufgebaut. Die wirtschaftliche Entwicklung des Hafens wird künftig in separaten Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen besser steuerbar und kostenmäßig transparenter dargestellt werden.
Klimaschutz
Rückblick Klimaschutz im Haushalt 2026
Der Haushalt für das Jahr 2026 beinhaltete einen Anteil an Kosten für die Umsetzung des Masterplans Klimaschutz (VO/2023/11957). Mit der Entscheidung der Bürgerschaft zur Umsetzung eines großen Teils der prioritären Aktivitäten (VO/2023/11957-01-04-01) konnten die Klimaschutzmaßnahmen weitergeführt und ausgeweitet werden. Ein weiterer Aspekt im Haushalt ist die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung, die im Februar 2025 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde (VO/2024/13808 und VO/2024/13808-03). Auch der Beschluss zur Prüfung der Einrichtung einer Energie- und Klimaagentur (VO/2025/14000-01-01) vom April 2026 löst im laufenden Haushaltsjahr Ausgaben aus.
Mit dem Lübecker Klimafonds und der Gründachförderung sind neue Förderinstrumente für Klimaschutz und Klimaanpassung in 2025 gestartet, die in 2026 fortgesetzt werden.
Klimaschutz im Haushalt 2027
Der Haushaltsplan für 2027 greift das Instrument des Klimabudgets weiterhin auf. Neben Klimaschutz dient das Budget auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Umsetzung der SDG-Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung. Die Bereiche planen die mit ihren jeweiligen Fachzielen verknüpften Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene selbst im jeweiligen Bereichshaushalt ein. Das Klimabudget dient darüber hinaus für Projekte, die nicht im Bereichshaushalt berücksichtigt werden konnten.
Die folgenden inhaltlichen Vorgaben konkretisieren die Anforderungen an die Mittelvergabe aus dem Klimabudget:
- Umsetzung der prioritären Aktivitäten des Masterplans Klimaschutz
(VO/2023/11957-01-04-01)
- Entwicklung eines Grobkonzeptes für die Einrichtung einer Energie- und
Klimaagentur (VO/2025/14000-01-01)
- Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes (siehe Beschluss der Bürgerschaft aus
September 2020 (VO-2020-09071). Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Stadt
robuster gegenüber den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu gestalten,
Schäden zu minimieren und die hohe Lebensqualität in Lübeck zu erhalten.
- Umsetzung der SDG-Ziele mit entwicklungspolitischer Ausrichtung auf lokaler
Ebene. Die Hansestadt Lübeck hat sich mit der Unterzeichnung der Agenda 2030
zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene verpflichtet
(VO/2019/08415)
- Erstellung eines Konzeptes für Lübeck als Meeresschutzstadt (VO/2025/14447)
Ganztagsbetreuung
Für den zum Schuljahr 2026/2027 bestehenden Rechtsanspruch auf schulische Ganztagsförderung gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII wurden mit dem Beschluss gemäß VO/2026/14984 die Umsetzungsschritte in der Hansestadt Lübeck festgelegt. Übergangsweise wird das bisherige Konzept „Ganztag an Schule“ weiter angewendet, bis sich die landesseitigen Regelungen gefestigt haben und eine Anpassung daran vorgenommen werden kann. Finanziell bedeutet dies, dass mit einer Steigerung von 2,7% geplant werden muss, um die gesetzliche Vorgabe einzuhalten. Damit kann der Haushaltsbegleitbeschluss 2026 mit Deckelung der Kosten aus Budgetverträgen zu diesem Thema nicht eingehalten werden. Wohl aber ergeben sich Möglichkeiten von Aufwandsreduzierungen durch Absenkung des bisherigen Standards auf das Landesniveau, für Leitungs- und Overheadanteile, sowie mögliche Mehrerträge bei Anhebung der Zuzahlungen ebenfalls auf Landesniveau. Jährlich können damit bis zu 4 Mio. EUR Haushaltsverbesserungen erreicht werden. In der Konsolidierungsliste sind davon in 2027 anteilig 1,5 Mio. EUR benannt, aber noch nicht im Haushalt veranschlagt. Alle Veränderungen sind in den Budgetlisten dargestellt.
Investitionen 2027 – Sondermittel des Bundes
Die Herausforderungen für Investitionen sind auf kommunaler Ebene bundesweit hoch. Laut KfW-Kommunalpanel 2025 summiert sich der wahrgenommene Investitionsrückstand der Kommunen auf 216 Mrd. EUR[2]. Künftige Erfordernisse wie die Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung, wie auch der Ausbau der kommunalen Energieinfrastruktur sind dabei noch nicht berücksichtigt. Auch für den städtischen Haushalt wird eine strikte Einhaltung klarer Prioritäten notwendig, um bei begrenzter Kreditlinie Investitionsmittel zielgerichtet einzusetzen. Die in 2026 aufgestockten Bauunterhaltungsmittel können den Werteverzehr verlangsamen, aber keine notwendigen Sanierungen oder neue Investitionen in die Kommunale Infrastruktur ersetzen.
Neben den finanziellen Restriktionen erfordern auch die nur begrenzt verfügbaren Personalressourcen zur Umsetzung der Bauvorhaben eine Priorisierung.
Mit den in 2026 herausgegebenen Förderrichtlinien des Landes wird eine Abschätzung möglich, für welche Projekte Mittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)eingesetzt werden können, um eine Gegenfinanzierung aus dem sog. Sondervermögen des Bundes zu ermöglichen. Wie in VO 20/0151 zum Umgang mit der Haushaltsgenehmigung 2026 ausgeführt, werden die Kreditkürzungen zum Haushalt 2026 innerhalb dieses Haushaltsjahres geregelt werden können. Die Investitionsplanung 2027 nimmt somit erstmals Gegenfinanzierungen aus dem Sondervermögen auf, um den Kreditbedarf für den Haushalt 2027 zu reduzieren, und auch für 2028 und 2029 Entlastungen zu ermöglichen. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands in der Abwicklung der geförderten Projekte wurden bewusst zunächst große Projekte dafür vorgesehen, wohingegen finanziell geringere Projekte über den Haushalt direkt abgewickelt werden. Ziel ist es, in den kommenden drei Jahren den Großteil der Mittel aus dem Sondervermögen abzurufen. In der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung war erkennbar, dass in diesen Jahren die Schwerpunkte bei den Auszahlungen großer Investitionsprojekte liegen. Diese Auszahlungsspitzen können mit der Verteilung den Kreditbedarf reduzieren.
Stadtwerke
Gemäß Begleitbeschluss zum Haushalt 2026 wurden für das Haushaltsjahr 2027 und Folgejahre 7 Mio. EUR als Kapitaleinlage vorgesehen. Der für die erste Kapitaleinlage 2025 durchgeführte Private-Investor-Test verlief positiv. Darauf aufbauend werden diese erforderlichen Prüfungen für die Jahre 2026 ff. fortgeführt.
Im konsumtiven Haushalt ist wiederum ein städtischer Zuschuss zum ÖPNV auf Grundlage der bestehenden Betrauung der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH in Höhe von 5 Mio. EUR vorgesehen.
Jede Einzelinvestitionsmaßnahme wird wie in den Vorjahren mit Begründung im Interaktiven Haushalt dargestellt. Alle Investitionen wurden durch die Klimaleitstelle gesichtet, insbesondere mit Blick auf die Zuordnung zu den jeweiligen Klimastellschrauben.
Beratungsverfahren:
Die Gremienbeteiligung wird in den Sitzungen aller Fachausschüsse sowie des Hauptausschusses am 22.9.2026 sichergestellt. Die Entscheidung ist vorgesehen in der Sitzung der Bürgerschaft am 24.9.2026.
Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.
[1] Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 1.4.2026.
[2] Raffer, C. et al (2025): KfW-Kommunalpanel 2025.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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