ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2020/09606-02

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Beratungsfolge

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Anlass:

Antwort auf Anfrage VO/2020/09606 – Antje Jansen (Freie Wähler & GAL) Anfrage gem. § 16 GO: Springerkräfte bei Kita-Trägern.

 

Am 30.11.2017 hat die Lübecker Bürgerschaft beschlossen, die Kita-Schließtage von 30 auf

20 Tage pro Jahr zu reduzieren. Dieser Beschluss war mit ca. 1,2 Mio Euro verbunden, um

zusätzliches Personal zur Abdeckung der Urlaubstage durch hauseigene Springer zu finanzieren.

Unsere Fragen hierzu:

  1. Wie viele Springerstellen sind seitdem neu geschaffen worden?
  2. Sind alle mit diesem Budget vorgesehenen Springerstellen besetzt worden und nach wie vor besetzt?
  3. Bei welchen Kitaträgern wurden die mit der o.g. Summe finanzierbaren Springerstellen geschaffen?
  4. Welche Kitaträger melden Bedarf für weitere Springerstellen an, um die Kinderbetreuung vertragsgemäß für die Kinder sicherstellen zu können? Wenn diese Rückmeldung seitens der Verwaltung bisher nicht bei den Kitaträgern abgefragt wurde: Zu wann ist diese Abfrage geplant?
  5. KitaG ab 01.01.2021

Das neue KitaG gibt für alle Kitas landesweit ab vier Gruppen eine maximale Schließzeit von

20 Tagen vor. Diese Gesetzeslage ist in der Gesamtbudgetierung des Landes berücksichtigt

worden. Unsere Frage hierzu:

Wie viele zusätzliche Springerstellen/Festanstellungen werden zur Sicherstellung der maximalen Schließzeit von 20 Tagen/Jahr inkl. Heilig Abend und Neujahr in den Kitas mit vier

oder mehr Gruppen den Einrichtungen refinanziert? Bitte pro Einrichtung mit vier oder mehr

Gruppen die Anzahl der Springerstellen/ neuen Festanstellungen angeben. Bitte hierbei den

ab dem 01.01.2021 einzuhaltenden besseren Betreuungsschlüssel berücksichtigen.

 

Antwort:

  1. Wie viele Springerstellen sind seitdem neu geschaffen worden?

 

Mit Stand Mai 2026 werden 65 Springerstellen in Kindertageseinrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten.

 

  1. Sind alle mit diesem Budget vorgesehenen Springerstellen besetzt worden und nach wie vor besetzt?

 

Mit Stand Mai 2026 sind von 65 Springerstellen 60,5 Springerstellen besetzt.

 

  1. Bei welchen Kitaträgern wurden die mit der o.g. Summe finanzierbaren Springerstellen geschaffen?

 

Bitte pro Träger die Anzahl der Springerstellen angeben, die finanziert werden.

Die aktuelle Anzahl an geschaffenen Springerstellen kann aus Anlage 1 entnommen werden.

 

  1. Welche Kitaträger melden Bedarf für weitere Springerstellen an, um die Kinderbetreuung vertragsgemäß für die Kinder sicherstellen zu können? Wenn diese Rückmeldung seitens der Verwaltung bisher nicht bei den Kitaträgern abgefragt wurde: Zu wann ist diese Abfrage geplant?

 

Ein weiterer Bedarf an Springerstellen wurde der Verwaltung bisher nicht mitgeteilt.

 

5. KitaG ab 01.01.2021

Das neue KitaG gibt für alle Kitas landesweit ab vier Gruppen eine maximale Schließzeit von 20 Tagen vor. Diese Gesetzeslage ist in der Gesamtbudgetierung des Landes berücksichtigt worden. Unsere Frage hierzu: Wie viele zusätzliche Springerstellen/Festanstellungen werden zur Sicherstellung der maximalen Schließzeit von 20 Tagen/Jahr inkl. Heilig Abend und Neujahr in den Kitas mit vier oder mehr Gruppen den Einrichtungen refinanziert? Bitte pro Einrichtung mit vier oder mehr Gruppen die Anzahl der Springerstellen/ neuen Festanstellungen angeben. Bitte hierbei den ab dem 01.01.2021 einzuhaltenden besseren Betreuungsschlüssel berücksichtigen.

 

Eine direkte Refinanzierung von Springerstellen sieht das KiTaG seit dem Jahr 2021 nicht vor. Seit Januar 2026 wird der Refinanzierungsbetrag von Einrichtungsgruppen in der Hansestadt Lübeck nach Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) des KiTaG anhand der Anzahl der betreuten Kindern nach vertraglich vereinbarten wöchentlichem Betreuungsumfang festgesetzt. Darüber hinaus erhalten Einrichtungsträger bei Verzicht einer Finanzierungsvereinbarung eine kommunale Förderung in Höhe von 15 % des SQKM Satzes zur Kompensation der Nichtauskömmlichkeit der ausgewiesenen SQKM Mittel nach KiTaG.

 

 

 

Bis Ende 2025 erfolgte eine entsprechende Finanzierung über die mit den Einrichtungsträgern abgeschlossenen Budgetverträge.

 

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Anlagen

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