ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0433

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Beratungsfolge

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Anlass:

Dringlichkeitsantrag VO 20/0352 (Hauptausschuss 30.06.2026), Antrag VO20/0355 (Jugendhilfeausschuss 02.07.2026) und Antrag VO 20/0417 (Schul- und Sportausschuss 20.08.2026).

 

Bericht:

Haushalt/Verfahren

 

Die Lübecker Schwimmbäder (LSB) sind eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, somit ist nur der Verlustausgleich im Rahmen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Teil des Kernhaushaltes der HL. Die in den LSB vorgehaltenen Stellen sind nicht im Stellenplan der HL enthalten. Eine Verlagerung ist daher nicht möglich, sondern es würde zu einem Stellenaufwuchs im Kernhaushalt kommen.

 

Die in den LSB entstehenden Personalkosten werden mit dem Wirtschaftsplan genehmigt, der Verlustausgleich für die LSB ist im Haushaltsplan der HL geordnet. Soll die LSB zukünftig weniger Verlust erwirtschaften, muss die Wirtschaftsplanung angepasst werden. Formal bedarf es also für 2026 eines Beschlusses, der den genehmigten Wirtschaftsplan ändert und eine Verminderung des Verlustausgleichs für die LSB im Haushaltsplan der HL zur Folge hätte. Hierfür ist sowohl eine Befassung des Werkausschusses als auch ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich. Sofern die Kürzung auf Dauer, zugunsten einer anderen Maßnahme erfolgen soll, entscheidet die Bürgerschaft dies mit Beschluss des Wirtschaftsplans der LSB für die Haushalte in den Folgejahre. In 2026 erfolgte bereits eine Reduzierung des Verlustausgleich für die LSB per Haushaltsbegleitbeschlusses um 50.000 €.

 

Potentielle Vakanzen aufgrund von Fachkräftemangel wurden bei der Kalkulation der Personalkosten im Zuge der Aufstellung des Wirtschaftsplans der LSB für 2026 bereits berücksichtigt. Der Fachkräftemangel schlug sich in den Ergebnissen der Vorjahre nieder, welches für die Werkleitung, das Fachbereichscontrolling sowie das Beteiligungscontrolling zu beachtende und geprüfte Parameter bei Aufstellung des Wirtschaftsplans durch die LSB und die Verwaltung sind.

 

Die von der Bürgerschaft beschlossenen Eckpunkte für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates (VO/2025/14067-03) sehen 0,5 VZÄ für die Geschäftsführung durch das Jugendamt der HL vor, welche zu einer Ausweitung des Stellenplans führen. 2,0 VZÄ sollen für die pädagogische Begleitung durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Zuwendung) finanziert werden, von denen ca. 1,4 VZÄ bereits durch Umschichtungen beschlossen wurden.

 

Abgesehen davon, dass eine Verlagerung von Stellen zwischen Eigenbetrieb und Kernhaushalt aus den o.g. Gründen nicht auf diesem Weg/mit dieser Vorlage vollzogen werden kann, ist zusätzlich das Problem zu lösen, dass ein Teil der benötigten VZÄ in Form von Zuwendungen zu finanzieren ist. Haushaltstechnisch ist beides lösbar, wenn freie Mittel aufgrund eines geringeren Verlustausgleich für die LSB in die entsprechenden Haushaltsstellen des Jugendamtes bzw. den Personalhaushalt der HL verlagert werden. Es stellt sich allerdings die Frage, warum den LSB 2,0 VZÄ gekürzt werden sollen, wenn gegenüber der Beschlusslage nur noch ca. 1,1 VZÄ für den Kinder- und Jugendbeirat hinterlegt werden müssten.

 

Sachkosten und Overhead für die pädagogische Begleitung durch einen freien Träger sowie die in der Verwaltung für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl entstehenden Aufwendungen sind im Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2027 nicht enthalten, da eine Ausweitung freiwilliger Leistungen den von den Gremien verfügten Vorgaben zur Haushaltsaufstellung widerspräche.

 

Personal(kosten)bedarf LSB und Verlustausgleich durch die HL

 

Unbesetzte Stellen in den LSB bedeuten nicht, dass diese für den Betrieb dauerhaft nicht erforderlich sind. Dies wurde so im Schul- und Sportausschuss von der Verwaltung/dem Werkleiter auch zu keiner Zeit berichtet. Vielmehr ist die Unterbesetzung dem Fachkräftemangel geschuldet und führt in 2026 zu einem eingeschränkten Betrieb an den Standorten:

  • die Öffnung des Sportbades für das öffentliche Schwimmen wurde im Werkausschuss wiederholt als unzureichend kritisiert,
  • die Freibadsaison 2026 wurde zwei Wochen später eröffnet,
  • das Zentralbad bleibt während der Freibadsaison für das öffentliche Schwimmen geschlossen,
  • die Öffnungszeiten im Freibad Moisling wurden eingeschränkt (Nebensaison: dienstags und donnerstags geschlossen, Hauptsaison: montags geschlossen)
  • es erfolgte eine Priorisierung des Personaleinsatzes für das Schul- und Vereinsschwimmen sowie Schwimmkurse.

 

Zudem werden Aushilfen und nebenberufliche Kräfte zur Aufrechterhaltung des so bereits erheblich eingeschränkten Badebetriebs eingesetzt. Diese führen zwar nicht zu Stellenbesetzungen, ziehen aber Personalausgaben nach sich. Nur so kann die Werkleitung den (eingeschränkten) Betrieb in der Freibadsaison trotz des erheblichen Personalunterhangs sicherstellen; was im Schul- und Sportausschuss als Werkausschuss exakt so berichtet wurde. An heißen, besuchendenstarken Tagen reicht die Regelbesetzung nicht aus, weil neben der eigentlichen Aufsicht des Badebetriebes auch die Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände gewährleistet werden muss.

 

In der Freibadsaison besteht zudem eine vertragliche Pflicht zur Personalgestellung an die Naturbäder, welche in einem Fall bereits durch Kostenübernahme für eine von dort vorübergehend beschäftigte Person ersetzt werden musste. Auch für diese entstehen dem Eigenbetrieb Ausgaben, die aus im Wirtschaftsplan 2026 kalkulierten und aufgrund von Vakanzen nicht benötigten Personalausgaben gedeckt werden.

 

Fazit

 

Eine Veränderung der Wirtschaftsplanung der LSB mit einem geringeren Verlustausgleich zugunsten des auf Dauer angelegten Kinder- und Jugendbeirates würde die von der Werkleitung nur für die Freibadsaison 2026 getroffenen organisatorischen Maßnahmen (Notbetrieb zur Aufrechterhaltung der Bäderstandorte) auch für die Folgejahre fortschreiben. Die Weiterentwicklung des Eigenbetriebs LSB würde hierdurch erheblich behindert, und es käme zu dauerhaften Einschränkungen des Badebetriebes.

 

Die im Werkausschuss ebenfalls dargelegten mittel- und langfristigen Ziele zur Optimierung der Betriebsabläufe und zum Einsatz digitaler Tools zielten darauf, die Leistungen der Lübecker Schwimmbäder im Sinne kommunaler Daseinsfürsorge zu verbessern (bzw. zunächst die aktuell erforderlichen Einschränkungen zurückzunehmen), ohne den Verlustausgleich für die LSB zu erhöhen. Diesbezüglich besteht Nachholbedarf, weil die Sanierung des Sportbades in Eigenregie der LSB mit dem sehr kleinen vorhandenen, nicht in das „operative Geschäft“ des Bäderbetriebes eingebundenem Personalbestand über mehrere Jahre wenig Ressourcen für eine Weiterentwicklung ließ. Perspektivisch sollen diese angestrebten Optimierungen in Verbindung mit energetischen Maßnahmen an den Standorten (für welche Bestandsaufnahmen zur Einwerbung von Drittmitteln in den politischen Gremien vorlagen) zu einer Stabilisierung und womöglich Verringerung des Verlustausgleiches durch die HL führen, ohne das Leistungen eingeschränkt werden.

 

Eine dauerhafte Reduzierung des Verlustausgleichs der LSB wäre bis auf Weiteres mit Leistungseinschränkungen verbunden, zu denen dem Werkausschuss und den Entscheidungsgremien Entscheidungsoptionen vorgelegt würden.

 

 

 

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